TÜV geprüftes Umzugsportal - Auktion Fliesenleger
Wann immer Sie einen Handwerker benötigen und keine Lust haben, lange zu suchen, können Sie den Auftrag auch über eine Auktion im Internet vergeben, ganz gleich, ob es um eine größere Arbeit oder nur eine kleinere Reparatur geht, ob Sie einen Klempner, Maurer, Maler oder Fliesenleger suchen. Um eine solche Auktion durch zu führen, melden Sie sich zunächst bei einer entsprechenden Seite Ihrer Wahl an. Entsprechende Plattformen gibt es wie Sand am Meer. Für welche davon Sie sich entscheiden, kann davon abhängen, welche Kosten mit der Auktion verbunden sind (manche Portale sind kostenlos, andere verlangen bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision) oder davon, ob die gewünschte Branche überhaupt vertreten ist. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass Sie Referenzen und Informationen über die Qualifikation der Bieter erhalten und sich frei entscheiden können, wem Sie nach erfolgreicher Auktion den Zuschlag erteilen wollen. Ist das passende Portal gefunden, beschreiben Sie Ihren Auftrag und legen einen Startpreis fest. Die interessierten Handwerker versuchen nun, Ihren Auftrag zu ersteigern, indem sie sich gegenseitig unterbieten. Vorteil der Auktion ist, dass Sie Eingabehilfen und standardisierte Formulare sowie andere Auftragsbeschreibungen zu Hilfe nehmen und dadurch Ihre Wünsche präzisieren können auch ohne genaue Kenntnis der Handwerksordnung und Berufsbezeichnungen.
Hilfreiche Infos zum Thema: Auktion Fliesenleger
Um das einmal am Beispiel Fliesenleger zu erläutern: Der Beruf des Fliesenlegers ist ein Vollhandwerk, seine Hauptätigkeit besteht im Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaiken auf Böden oder Wänden. Möchten Sie keine Kacheln mehr, können Sie alternativ zum Fliesenleger auch einen Boden- oder Parkettleger in Betracht ziehen. Der Bodenleger ist auf elastische und textile Beläge sowie Laminat und Fertigparkett spezialisiert. Somit ergeben sich Überlappungen im Bereich der Untergrundvorbereitung und anderer Teiltätigkeiten mit anderen Berufsbildern, nämlich Fliesenleger, aber auch Maler. Der Beruf des Bodenlegers ist allerdings kein Vollhandwerk. Seit der Modernisierung der Handwerksordnung benötigen übrigens weder Boden- noch Fliesenleger einen Meisterbrief, um sich selbständig zu machen. Wünschen Sie einen Meisterbetrieb, sollten Sie das deshalb in Ihrer Auftragsbeschreibung gesondert erwähnen.



