TÜV geprüftes Umzugsportal - Selbstlagerung
Fast jeder war schon einmal in einer Situation, in der er nicht wusste, wohin mit manchen Dingen, seien es die Hobbyausrüstung oder Sportgeräte oder Möbel, die bei einem Umzug vorübergehend untergestellt werden mussten. Häufig werden solche Dinge dann in Garagen verstaut oder auf verschiedene Keller und Garagen im Bekannten- und Verwandtenkreis verteilt. Dabei gibt es inzwischen in fast allen Städten die Möglichkeit der Selbstlagerung. In SB-Lagerhäusern können Lagerräume in unterschiedlichen Größen angemietet werden. Dort können im Wege der Selbstlagerung, also in Eigenleistung all die Dinge eingelagert werden, die ansonsten keinen Platz finden. Wie überall gibt es auch hier Ausnahmen. So dürfen zum Beispiel aus hygienischen Gründen keine Lebensmittel gelagert werden. Brandschutzgründe verbieten die Lagerung von brennbaren und explosiven Stoffen.
Hilfreiche Infos zum Thema: Selbstlagerung
Motoren, Motorräder und andere motorisierte Fahrzeuge dürfen ebenso wenig in einem SB-Lagerhaus abgestellt werden, wie Autoreifen. Selbstlagerung bedeutet, dass der Mieter selbst die einzulagernden Gegenstände zum Lagerhaus transportieren und sie dort in seinen Lagerraum einräumen muss. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass alles so eingeräumt wird, dass es nicht zu viel Raum einnimmt, um den Lagerraum so wirtschaftlich wie möglich nutzen zu können. Textilien und Teppiche sollten vor der Selbstlagerung zum einen trocken sein, damit Schimmelbildung ausgeschlossen ist, zum anderen mit Mottenschutzmitteln geschützt werden. In den Lagerhäusern werden zwar regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um Ungezieferbefall zu vermeiden, aber so ganz ausschließen lässt es sich nicht immer.
