Umzug Versicherung

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Versicherung beim Umzug

Versicherter Umzug

Auch bei der Planung eines Umzuges stellt sich die Frage des Versicherungsschutzes. Umzugsunternehmen, die in der Regel dem Güterkraftverkehrsgesetz unterliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet für entstandene Schäden und Verluste aufzukommen. Jedoch nur für jene, die durch die Umzugsfirma verursacht worden sind. Diese gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung beträgt 620 Euro pro Kubikmeter und tritt in dem Augenblick ein, in dem der Spediteur die Umzugskartons in seine Obhut nimmt. Ausgenommen sind dabei Schäden, die aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses, durch Verschulden Dritter oder bei selbst gepackten Umzugskisten auftreten. Es gibt diverse Möglichkeiten, damit ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet ist, wie zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung oder die zusätzliche Transportversicherung, um nur Einige zu nennen. Möglichkeiten:

Absicherung beim Umzug mit einer Umzugsfirma!

Individuelle Umzugsversicherungen

Seriöse Umzugsfirmen bieten, nebst der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung, zusätzliche Umzugstransportversicherungen an. Diese Zusatzversicherungen gehen in ihrer Deckung wesentlich über die gesetzliche Haftung hinaus. Abgedeckt sind dann nicht nur Schäden, die auf Verschulden des Unternehmens, sondern auch auf unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind. So genannte unabwendbare Ereignisse sind Schäden, auf die Sie und Ihr Spediteur keinen Einfluss nehmen können, wie zum Beispiel Schäden, die aufgrund von Naturkatastrophen, beziehungsweise höherer Gewalt oder unvermeidlicher Transportmittelunfälle aufgetreten sind. In der Regel können die Umzugsobjekte entweder zum Zeitwert oder zum Neuwert versichert werden, dies variiert aber von Firma zu Firma. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Umzugsunternehmen, aber auch hier gilt: Vergleichen Sie diverse Transportfirmen, die Preisunterschiede für eine Zusatzversicherung können groß sein. Vielleicht ist die Umzugsfirma mit dem teureren Angebot, viel günstiger in der Versicherung: Es kann sich lohnen! Jedoch sind auch bei einer Zusatzversicherung meistens kostbare Wert- und Kunstgegenstände, Pflanzen, sowie Antiquitäten nicht abgedeckt. Falls vorhanden kann man diese dann auch gesondert versichern lassen, sofern dies im Vorneherein noch nicht geschehen ist. Sollte Ihnen ein Anbieter keine Auskünfte über seinen Versicherungsschutz erteilen oder Ihnen sogar die Einsicht in seine Güterverkehrserlaubnis - die jedes Umzugsunternehmen haben muss, sofern für den Transport Fahrzeuge mit dem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verwendet werden - verwähren, empfehlen wir Ihnen das Umzugsunternehmen vorsichtshalber zu wechseln! Denn das Risiko, dass Sie an ein schwarz arbeitendes Unternehmen geraten sind, ist dabei zu groß und im Zweifel müssen Sie sodann für entstandene Schäden aufkommen.

Absicherung beim Umzug in Eigenregie!

Hausratsversicherung:

Falls Sie über eine Hausratversicherung verfügen oder mit dem Gedanken spielen, eine abzuschließen, können Sie sich sicher sein, dass Sie bei Beschädigung Ihrer Einrichtung, Gebrauchsgegenstände und Ihrer Wertsachen einen finanziellen Ersatz von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten.

Umzugsschäden versichern mit einer Versicherung

Vergessen Sie aber bitte nicht, Ihre Versicherung hinreichend anzupassen, falls Sie in eine größere Wohnung ziehen!

Private Haftpflichtversicherung

Über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen ist immer ein Vorteil. Denn Jedem kann ein Ungeschick passieren. Sei es unbeabsichtigt einen Schaden an dem Eigentum Dritter oder ein Unfall. Denn Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Schäden zu ersetzen und falls notwendig sogar mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit solch einer Versicherung sind Sie und Ihre Familie einschließlich eventueller Hausangestellter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen versichert. Jedoch sind Sie bei einem Umzug in Eigenregie nicht versichert! Auch die Privathaftpflichtversicherung der Umzugshelfer greift hier nicht. Jedoch gibt es zwei Möglichkeiten, dies zu umgehen und Umzugsschäden unter die Privathaftpflicht fallen zu lassen. Erstens können derartige Schäden als Mehrleistung, bis zu einer festgelegten Schadensgrenze, zusätzlich zur normalen Privathaftpflicht mitversichert werden oder zweitens ist ein Vertrag mit den Umzugshelfern notwendig, wobei ein kleiner Stundenlohn vereinbart wird- dann zahlt die Privathaftpflicht des Helfers.

Wohngebäudeversicherung

Mit dieser Versicherung sind zum Beispiel Einbauschränke, Zentralheizungen und sanitäre Anlagen abgedeckt. Darüber hinaus umfasst eine Wohngebäudeversicherung auch Schäden, die aufgrund von Feuer, Hagel und Blitzschlägen verursacht worden sind. Somit kann Sie auch ohne einen Umzug sehr nützlich sein.

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