Umzüge günstig München

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TÜV geprüftes Umzugsportal - Umzüge günstig München

Wer Umzüge günstig nach München macht und dann in München wohnt, wird sich besonders am Englischen Garten erfreuen. Eine der größten innerstädtischen Grünanlagen ist nämlich mit 373 ha der Englische Garten. Viele Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten aller Art bietet der Englische Garten je nach Jahreszeit. Idyllische Biergärten, zahlreiche Rasensportanlagen und ausgedehnte Rad- und Wanderwege locken im Sommer. Das japanische Teehaus, in dem regelmäßig Tee-Zeremonien abgehalten werden, der Monopteros mit herrlichem Blick auf die Türme der Stadt, Hirschau und Aumeister, Seehaus und die Biergärten am Chinesischen Turm sind vor allem einen Besuch wert. Seinen 200. Geburtstag feierte der Englische Garten 1989. Der Vorläufer des heutigen Englischen Gartens wurde vom Amerikaner Benjamin Thompson (dem späteren Graf Rumford) auf dem Gelände des vernachlässigten und sumpfigen Isar-Ufers angelegt. Später wurde der Englische Garten von Kurfürst Theodor von Bayern in Auftrag gegeben. Wer dann Umzüge günstig nach München in Auftrag gibt, sollte sich genauestens darüber im klaren sein, was im Vorfeld zu machen ist. Und damit Umzüge günstig nach München auch wirklich günstig werden, gibt es besondere Abschreibungsmöglichkeiten bei Umzügen.

Hilfreiche Infos zum Thema: Umzüge günstig München

Abzugsfähige Umzugskosten sind beispielsweise Kosten der Wohnungsvermittlung (Maklergebühren, Kosten für Inserate, Telefonaufwendungen etc.). Außerdem Kosten der Neuanschaffung von Kochherden, Öfen und anderen Hausgeräten, Kosten für den durch den Umzug bedingten Zusatzunterricht der Kinder (tatsächliche Aufwendungen, maximal 1.349 € pro Kind nach § 9 Abs. 2 BUKG) und sonstige Umzugskosten (tatsächliche Einzelaufwendungen für Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Auslagen für den Anschluss von elektrischen Geräten, Änderung von Vorhängen, Trinkgeld für Umzugs-Personal, Schulbücher wegen Schulwechsel, Umschreibung Personalausweis, Pkw, Mülleimer, Auslagen für den Ein- und Ausbau von Hausgeräten, Fernsprechanschluss, Beleuchtungskörper, Mitnahmekosten, amtliche Gebühren, Anzeigekosten und Antennen. Diese Kosten sind dann abzugsfähige Umzugskosten, wenn der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt und nicht vom Arbeitgeber Kosten technisch übernommen wird. Für sonstige Umzugskosten kann auch ein Pauschalbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Für Ledige liegt dieser Pauschalbetrag bei 537 €, für Verheiratete bei 1.704 €.

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