Kosten für einen Umzug

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Niedrige Kosten für einen Umzug erhalten

Damit Ihnen die Umzugskosten nicht über den Kopf wachsen:

Sie planen einen Umzug? Ganz gleich, ob es sich dabei um einen Privat- oder einen Geschäftsumzug handelt, ob Sie in Eigenregie oder mithilfe einer professionellen Spedition umziehen - ein Umzug kostet immer Geld! Der große Vorteil eines Do-It-Yourself-Umzugs, nämlich der wesentlich geringere Kostenaufwand, kann sich dann schnell als großer Nachteil entpuppen, zieht man in Betracht, wie viel Planung, Zeit und Stressbelastung ein Selbstumzug mit sich bringt! Bei berufsbedingten Umzügen & Transporten sollte sich diese Frage gar nicht erst stellen, denn hier sind die Umzugskosten steuerlich absetzbar! Auf was Sie bei Privat- und Geschäftsumzügen jeweils achten sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Privatumzug

Die Kosten für die Durchführung Ihres Privatumzugs durch eine professionelle Möbelspedition setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen: der Wegstrecke, dem Umzugsvolumen & den gewünschten (Zusatz-) Leistungen. Am Sinnvollsten ist es, mit Ihrer Spedition für den jeweiligen Service einen Festpreis zu vereinbaren, da vorab erstellte Kostenvoranschläge in der Regel nicht dem tatsächlich zu zahlenden Endpreis entsprechen! So vermeiden Sie böse Überraschungen, da Ihnen keine versteckten Zusatzleistungen berechnet werden können! Üblicherweise werden Privatumzüge im Anschluss an den durchgeführten Transport bar bezahlt. Egal, ob Sie Ihren den Umzug Ihrer Möbel und sonstigen Einrichtungsgegenstände selbst durchführen oder eine professionelle Firma damit beauftragen – in jedem Fall entstehen Ihnen Kosten für…
  • …Umzugskartons & Verpackungsmaterial (z.B. Luftpolsterfolie, Schutzdecken etc.)
  • …Umzugshelfer (z.B. für Verpflegung und Trinkgeld)
  • …den vereinbarten Service der Möbelspedition
  • …die Anmietung eines Umzugstransporters
  • …notwendige An-, Ab- und Ummeldungen
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Geschäftsumzug

Damit Sie die Kosten eines berufsbedingten Umzugs als Werbungskosten steuerlich geltend machen können, muss eine der folgenden Bedingungen zutreffen:
  • Die Anfahrtszeit zu Ihrem Arbeitsplatz reduziert sich infolge des Umzugs um mindestens eine Stunde.
  • Ihr Betrieb verlegt seinen Standort und Sie als Mitarbeiter ziehen mit um.
  • Ihr Arbeitgeber wünscht Ihren Wohnungswechsel in eine Dienstwohnung.
Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein (weiterer) Umzug innerhalb des neuen Wohnorts (bspw.

Effizient Kosten für einen Umzug kalkulieren

in eine geräumigere oder eine Eigentums-Wohnung) vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt wird. Die Kosten eines berufsbedingten Wohnungswechsels können Sie entweder pauschal oder durch Einzelnachweise geltend machen. Entscheiden Sie sich für die letztere Variante, erhalten Sie hier einen Überblick über die einzelnen Kostenfaktoren, die Sie anführen sollten:

  • Fahrt- und ÜbernachtungskostenSie können Kosten, die im Rahmen der Wohnungssuche durch Übernachtungen und Fahrten entstanden sind, anhand der entsprechenden Nachweise steuerlich geltend machen (maximal zwei Übernachtungen und zwei Reisetage).
  • Maklerkosten
  • SpeditionskostenVerlangen Sie für die von der Spedition erbrachten Leistungen wie den Transport Ihrer Möbel usw. eine separate Rechnung (als Steuernachweis), da diese Ausgaben erfahrungsgemäß den größten Posten Ihrer gesamten Umzugskosten darstellen!
  • Kosten für die Aufgabe von Inseraten in Zeitungen & speziellen Annoncenblättern
  • UmzugshelferHierbei werden sowohl private als auch professionelle Umzugshelfer steuerlich berücksichtigt. Lassen Sie sich also auch von Ihren privaten Helfern unbedingt einen entsprechenden Nachweis über deren Mithilfe (und Bezahlung bzw. zugeteilte Trinkgelder) ausstellen!
  • Kosten für LagerDerartige Kosten fallen beispielsweise an, wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen und bestimmte Möbel oder anderen Hausrat vorerst nicht unterbringen können.
  • Kosten für die Versicherung des Transports
  • NachhilfeunterrichtKosten, die infolge eines umzugsbedingten Schulwechsels Ihres Kindes anfallen, können Sie ebenfalls angeben (z.B. für neues Schulmaterial oder für notwendigen Nachhilfeunterricht, falls eine Angleichung an das Schulsystem eines anderen Bundeslandes erforderlich ist).
  • Kosten für Radio, TV & TelefonFalls ein neuer Telefonanschluss geschaltet werden muss, Ihre alte Telefonnummer übernommen werden soll, oder Veränderungen an Rundfunk- und TV-Antennen erforderlich sind, können Sie die dafür anfallenden Kosten ebenfalls steuerlich absetzen!
  • Ab-, An- und UmmeldungenDies umfasst beispielsweise auch die Kosten für die Ummeldung sowie Anschaffung eines neuen KFZ-Kennzeichens.

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