Was Sie bei den Kosten der Umzugsunternehmen beachten sollten!
Vollständigkeit des Umzugsangebots:
Ein seriöses Umzugsangebot einer Möbelspedition muss ganz bestimmte Merkmale enthalten: z.B. eine detaillierte Auflistung der Leistungen und der dafür anfallenden Kosten; das der Kostenkalkulation zugrunde liegende Transportvolumen; versicherungstechnische Bestimmungen usw. Falls das Angebot nicht alle relevanten Aspekte berücksichtigt, sollten Sie dies dem Umzugsunternehmen mitteilen und für eine entsprechende schriftliche Ergänzung des Angebots sorgen!Exakte Vereinbarung des Leistungsumfangs:
Klären Sie mit Ihrer Spedition unbedingt vor Durchführung des Umzugs & Transports Ihrer Möbel und sonstigen Umzugsgüter den genauen Leistungsumfang. So können Sie beispielsweise im Vorfeld Mehrleistungen wie die (De-) Montage und/oder Verpackung Ihrer Möbel und des weiteren Hausrats vereinbaren! Durch die vertragliche Auflistung solcher Leistungen wird deren Durchführung für die Umzugsfirma bindend. Falls die anfallenden Kosten solcher Mehrleistungen nicht vertraglich aufgeführt sind, wird der branchenübliche Vergütungssatz zugrunde gelegt.In der Regel wird die im Voraus veranschlagte Dauer des Umzugs nicht überschritten. Dies kann jedoch dann der Fall sein, wenn so genannte unabwendbare Ereignisse eintreten, die seitens der Möbelspedition trotz maximaler Sorgfalt unvermeidbar sind (siehe dazu: Haftungsausschluss).
Tipp: Die Umzugsauktion.de unterstützt Sie kompetent in allen Umzugsfragen - kostenloser & unverbindlicher Service sowie die Vermittlung qualifizierter und preisgünstiger Umzugsangebote sind unsere Spezialität!
Geeignete Festlegung des Haftungsumfangs:
Grundsätzlich gilt eine gesetzlich bestimmte Haftungssumme von € 620.- pro Kubikmeter Ladevolumen. Eine darüber hinausgehende Versicherung Ihres Umzugsguts ist jedoch bei den meisten Speditionen möglich. Wenn der Wert Ihres Umzugsguts € 620.- pro Kubikmeter übersteigt, sollten Sie auf jeden Fall eine Zusatzversicherung in Erwägung ziehen.Wie hoch sind die Kosten mit einem Umzugsunternehmen?
Mehrkosten oder Transportschäden infolge unabwendbarer Ereignisse können durch eine entsprechende Zusatzversicherung ebenfalls abgedeckt werden. Fragen Sie bei jeglichen Unklarheiten bitte bei Ihrem zuständigen Umzugsunternehmen nach!
Bestimmungen zum Haftungsausschluss:
Sofern ein unabwendbares Ereignis eintritt, ist die Umzugsfirma gesetzlich nicht haftungspflichtig. Dies ist dann der Fall, wenn Schäden am Umzugsgut entstehen, die außerhalb der Verantwortung des Umzugsunternehmens liegen: beispielsweise durch Naturgewalten wie Blitzschlag, Eis, Feuer, Hagel oder durch die Einwirkung Dritter. Falls Verlust bzw. Beschädigung des Umzugsguts sich auf folgende Einrichtungsgegenstände beschränken, schließt die gesetzliche Haftung die Umzugsfirma ebenfalls aus:- Wertgegenstände (wie z.B. Schmuck, Edelsteine, Wertpapiere etc.)
- Pflanzen
- Tiere
- Bilder
- Gegenstände, die infolge falscher bzw. ungenügender Verpackungsweise oder Beschriftung beschädigt wurden.
- Gegenstände, die durch den Auftraggeber selbst bzw. durch andere am Transport beteiligte Speditionen beschädigt wurden (z.B. beim Be- oder Entladevorgang).

