Geben Sie die Steuervergütung bei Ihrem Finanzamt für Ihren Umzug ab
Eine Steuervergütung bei Umzug können oftmals Arbeitnehmer erhalten, die den Wohnort wechseln müssen, da sie innerbetrieblich an einen anderen Standort versetzt wurden. Die Steuervergütung bei Umzug wird umgangssprachlich "doppelte Haushaltsführung" genannt. Hierbei erhält man entweder vom Arbeitgeber einen monatlichen Extrabetrag für die Miete und die Fahrtkosten in den Heimatwohnort. Die doppelte Haushaltsführung wird von den Arbeitnehmern in Anspruch genommen, die nicht endgültig "ihre Zelte" im Heimatort abbrechen können, da sie Haus und Familie haben, die nicht so schnell in den Ort der neuen Arbeitsstätte umziehen können. Schließlich ist dies eine weitreichende Entscheidung. Den Betrag der doppelten Haushaltsführung erhält man vom Arbeitgeber steuerfrei. Das bedeutet der Bruttobetrag ist gleich der Nettobetrag. Einigt man sich mit seinem Arbeitgeber nicht auf diese doppelte Haushaltsführung, kann man im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Kosten der Zweitwohnung und die Fahrkosten in den Heimatort angeben.
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Hier muss jedoch akribisch genau Buch geführt werden, wann genau der Heimatort angefahren wurde.Meist werden Fahrtkosten für zwei Heimfahrten im Monat übernommen. Die letzte Variante einer Steuervergütung bei Umzug ist natürlich die aufwendigere. Da hier der Steuernehmer die Angaben der Fahrten und Mietzahlungen genau angeben muss. Bei der ersten Variante ist der Aufwand seitens des Arbeitnehmers unkomplizierter. Jedoch wird die doppelte Haushaltsführung des Arbeitgebers oftmals auf zwei Jahre begrenztSodann muss also die Steuervergütung bei Umzug nach Ablauf der zwei Jahre trotzdem gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Ein großer Nachteil daran ist, dass der Arbeitnehmer das ganze Jahr über in Vorleistung treten muss, da er die Kosten erst im Folgejahr steuerlich geltend machen kann.

