TÜV geprüftes Umzugsportal - Zumutbarer Pendelbereich
Wer einen weiten Weg zur Arbeit zurückzulegen hat, der hat sicher schon einmal über einen Umzug nachgedacht, nämlich dann, wenn der zumutbare Pendelbereich überschritten ist. Das mag ein individuelles Maß sein, aber man kann mit Gewißheit behaupten, dass ein der Weg, den man zum Pendeln zur Arbeitsstätte zurückzulegen nicht mehr als 100 km in eine Richtung betragen sollten. Statistisch gesehen beträgt der zumutbarer Pendelbereich 60 km im Schnitt in eine Richtung. Ein Umzug bedeutet Veränderung, doch ist meistens bei einer anhaltenden Belastung hinsichtlich Zeit und Benzinverbrauch kaumj vermeidbar, ausser vielleicht durch ein besseres Jobangebot, das aber selten in Sicht ist. Die Kosten für Bezin sind in der heutigen Zeit und bei dem Wegfall der ansetzbaren Kilometerpauschale ab dem 20km rasant in die Höhe geschnellt und rechnen sich nicht, wenn man bedenkt, dass ein Umzug eine einmalige Ausgabe bedeutet, hat man die Kosten für den Umzug schnell wieder drin.
Hilfreiche Infos zum Thema: Zumutbarer Pendelbereich
Was wegfällt ist der zumutbarer Pendelbereich. Das bringt einige Vorteile, man spart Zeit und gibt sich nicht jeden Tag dem Risiko hin, dass entsteht beim Pendeln. Sollten Sie sich für einen Umzug entscheiden, dann ist es ratsam auch hier einen Blick auf die Kosten zu werfen. Denn auch hier lässt sich sich einiges zum Beispiel durch Umzugsvermittler oder Umzugsbörsen sparen.

