Halteverbot für Umzug

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Für den Umzug ein Halteverbot bei der Gemeinde beantragen

Ein Wohnungswechsel ist von Natur aus eine anstrengende Sache. Zur nervlichen Zerreissprobe werden Umzüge oftmals deshalb, weil kleine, aber wichtige Erledigungen vergessen wurden- kein Wunder, schließlich hat man viel um die Ohren. Dazu zählt unter anderem die Organisation von einem Halteverbot für den Umzug, was insbesondere in Großstädten zum gravierenden Problem werden kann. Eventuell ist einfach gar kein Parkplatz frei oder dieser ist zu klein für einen LKW, es handelt sich um Anwohnerparkplätze, man hat aber noch keinen entsprechenden Parkausweis oder im schlimmsten aller Fälle besteht ein generelles Parkverbot- und das kann einem leicht passieren, insbesondere wenn man in eine fremde Stadt zieht. Entweder muss man dann in den sauren Apfel beißen, die nächstbeste Lücke nehmen und die Einrichtung weit schleppen, in zweiter Reihe parken oder Kisten und Möbel auf dem Bürgersteig/ der Straße abladen. Die letzten beiden Möglichkeiten sind immens verkehrsgefährdend und können nicht nur einen saftigen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Kommt es in Folge der Hindernisse zu einem Unfall, haftet allein der Verursacher.

Richten Sie ein Halteverbot für Umzug rechtzeitig ein

Somit ist völlig klar, dass im Vorfeld keinesfalls versäumt werden darf, für genügend Platz zum Ausladen zu sorgen und zwar möglichst genau vor der neuen Haustür. Schon bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags sollte man daher die Parkmöglichkeiten vor Ort ausloten. Wer mit Hilfe einer Spedition umzieht, kann diese damit beauftragen, die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone für den Umzug zu regeln. Aber auch als Privatperson kann man diese beim Amt für öffentliche Ordnung/ dem Bürgeramt mit einem formlosen Schreiben beantragen. Einige Städte bieten bereits die Möglichkeit, diesen Antrag online zu stellen. Das Schreiben muss Datum und Dauer beinhalten, den benötigten Platz sowie Kennzeichen und Größe des Fahrzeugs. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vorher beim zuständigen Amt eingegangen sein, die Kosten liegen je nach Kommune bei 10 Euro aufwärts. Die entsprechenden Schilder sind allerdings oft nicht inbegriffen und müssen selbst- zum Beispiel bei Anbietern für Absperrtechnik- erworben oder geliehen und unbedingt drei Tage vorher aufgestellt werden.

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