Einrichtung einer Halteverbotszone
Hier erhalten Sie nützliche Tipps und Informationen der Umzugsauktion.de, wie Sie eine gute Ausgangslage für den Be- und Entladungsvorgang Ihrer Möbel und sonstigen Gegenstände gewährleisten können:
- Falls die Park- und Straßenverhältnisse an Ihrem alten und neuen Wohnsitz es nicht erlauben, Ihren Möbeltransporter ohne weiteres zu parken und zu be- bzw. entladen, wird eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Gemeinde erforderlich.
- Angrenzend an Halteverbotszonen ist die Verladung in der Regel am praktischsten durchführbar, da Sie durch das Abstellen Ihres eigenen Pkws direkt vor Ihrer Haustür einen Parkplatz für den später eintreffenden Umzugstransporter freihalten können und so beim Aus- und Einladen nicht durch dicht geparkte andere Fahrzeuge behindert werden!
- Für die Entladung Ihres Umzugsguts am Bestimmungsort sollte möglichst immer zuvor eine Halteverbotszone eingerichtet werden (die Beantragung erfolgt entweder per Post oder per Fax bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung). Genehmigungen werden in der Regel erteilt, wenn der Umzugswagen
- im Halteverbot geparkt werden soll;
- in einer Fußgängerzone (oder Ähnlichem) geparkt werden soll;
- grundsätzlich ohne Genehmigung geparkt werden könnte, dies jedoch wegen permanent parkender anderer Autos nicht möglich ist. In diesem Fall müssen Sie die Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone bei der entsprechenden Behörde beantragen (wahlweise ist diese das Straßenverkehrsamt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und spätestens bis zwei Wochen vor Umzugsdurchführung einzureichen (entweder als formloses Schreiben oder mithilfe spezifischer Antragsformulare, die zum Teil aus dem Internet gedownloadet werden können).
- Das Antragsformular zur Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie häufig von der Internetseite Ihrer Stadt bzw.
Günstiges Halteverbot beim Umzug
Gemeinde downloaden. Außer Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer Ihres Umzugs sind darin auch die lokalen Gegebenheiten darzustellen. Ihr Antrag sollte also die folgenden Punkte enthalten:
- Name, Anschrift & Telefonnummer;
- das genaue Datum Ihres Umzugs sowie dessen voraussichtliche Dauer (Uhrzeit von bis);
- eine umfassende Beschreibung der lokalen Gegebenheiten: z.B. Art der Verkehrsbeschilderung, (Nicht-) Vorhandensein von Parkbuchten und Parkuhren usw.;
- Straße & Hausnummer(n) des Straßenabschnittes, auf dem die mobile Halteverbotszone eingerichtet werden soll.
- Die Kosten für die Einrichtung einer Halteverbotszone für Umzüge variieren von Stadt zu Stadt (bereits die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Art und Dauer des Halteverbots). Für den ersten Tag müssen Sie von einem ungefähren Betrag zwischen 30 und 50 ausgehen, zusätzliche Tage werden üblicherweise ebenfalls berechnet. Außerdem fallen noch Kosten für die Bereitstellung der Schilder und die eigentliche Einrichtung der Halteverbotszone an.
- Tipp: Am praktischsten für Sie ist es, die Einrichtung der Halteverbotszone(n) angefangen bei der Antragsstellung bis hin zum Aufstellen und Abbau der Schilder ganz einfach dem engagierten Umzugsunternehmen zu überlassen! Denn so können Sie Ihre Energie voll und ganz Ihrem eigentlichen Umzug widmen!
- Bei weiteren Fragen nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Umzugsservice der Umzugsauktion.de! Wir vermitteln Ihnen preiswerte Umzugsangebote professioneller Umzugfirmen!

