Lassen Sie sich von einem Handwerker ein Angebot zukommen
Wenn Sie schon einmal einen Handwerker im Haus hatten, haben Sie vielleicht auch schon die Erfahrung gemacht, dass das ursprünglich gemachte Angebot und der Betrag auf der Abschlussrechnung in den seltensten Fällen auf den Cent genau übereinstimmen. Das kann verschiedene Ursachen haben (beispielsweise ungenaue Absprachen im Vorfeld und unerwartete Änderungen im Materialbedarf) und nicht immer trägt der Handwerker die Schuld daran. Natürlich kann es auch sein, dass Sie tatsächlich ein "schwarzes Schaf" erwischt haben, also jemanden, der unnötige Reparaturen, überhöhte Materialkosten und Anfahrtszeiten in Rechnung gestellt hat.Bei kleineren Arbeiten ist das zwar ärgerlich, aber noch zu verschmerzen. Geht es jedoch um größere Vorhaben, wie der Bau oder die Sanierung eines Hauses, kann das ernsthafte finanzielle Probleme zur Folge haben. Davor müssen Sie sich selbstverständlich schützen: Holen Sie deshalb vorab unbedingt mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese ganz genau. Erleichtern Sie die dem Fachmann die genaue Kostenkalkulation, indem Sie präzise Angaben machen und je nach Auftragsart einen Termin für eine Ortsbegehung vereinbaren.
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Ist der Aufwand gut einzuschätzen, wird er auch eher bereit sein, einen verbindlichen Festpreis mit Ihnen zu vereinbaren. Ein Kostenvoranschlag ist prinzipiell eine gute Sache- aber er ist entgegen der landläufigen Meinung nicht rechtlich verbindlich. Achten Sie darauf, ob es sich um einen unverbindlichen oder einen garantierten Kostenvoranschlag handelt. Im ersten Fall darf der Preis um 10 bis 15% von der ursprünglich vereinbarten Summe abweichen. Wird es mehr, muss man Sie darüber und über den Grund informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Handwerker zu kündigen- nur müssen Sie sich dann erstens jemanden besorgen, der die angefangene Arbeit zu Ende bringt und zweitens die schon geleistete Arbeit entlohnen. Ein Kostenvoranschlag mit Preisgarantie ist fast so gut wie ein Festpreis- allerdings kann im Gegensatz zu letzterem dieser aufgrund einer Fehlkalkulation angefochten werden.

