TÜV geprüftes Umzugsportal - Handwerker Dienstleister
Sie suchen Handwerker oder andere Dienstleister? Sie möchten sich nicht unnötig lange mit dem Branchenverzeichnis aufhalten und stattdessen Ihren Auftrag online versteigern? Hier ein paar Tipps dazu: Egal, ob es nun um die Reparatur Ihrer Waschmaschine oder eine Übersetzung geht, selbstverständlich haben Sie als Kunde ein Recht darauf, nicht nur einen günstigen Preis, sondern auch Qualitätsarbeit zu bekommen. Und das ist auch-entgegen häufig geäußerter Befürchtungen- über eine online-Auktion durchaus möglich. Denn bei den online-Börsen tummeln sich viele junge Handwerker und Dienstleister, die gerade erst ein Unternehmen gegründet haben und versuchen, sich über Aufträge aus dem Internet eine Existenz aufzubauen. Da bei derartigen Auktionen Auftragnehmer wie Auftraggeber bewertet werden, können diese so zusätzlich Referenzen bekommen und sich einen guten Namen machen. Dementsprechend hoch ist die Motivation. Natürlich kann man sich auch ohne Ausbildung bei Auktionsportalen registrieren lassen. Und im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen, also wenn es um Tätigkeiten geht, die man im Prinzip auch als Laie erledigen kann, muss man ja auch nicht unbedingt einen Profi beauftragen.
Hilfreiche Infos zum Thema: Handwerker Dienstleister
Zum Beispiel kann ein handwerklich begabter Laie Ihre Wand auch zu Ihrer Zufriedenheit streichen. Wichtig ist aber, dass das Auktionsportal Informationen darüber zur Verfügung stellt, welche Handwerker und Dienstleister eine Ausbildung haben, dies überprüft und die betreffenden geprüften Mitglieder besonders kennzeichnet. Des weiteren sollten Sie nach erfolgreicher Versteigerung die freie Wahl haben, ob Sie lieber einen günstigen Laien beauftragen möchten oder den Fachmann mit mehr Erfahrung. Eine ebenfalls häufig geäußerte Befürchtung gegenüber den online-Auktionen für Handwerker und Dienstleister ist das Thema Schwarzarbeit. Wenn Sie jemanden schwarz beschäftigen, begehen Sie auch als Auftraggeber eine Ordnungswidrigkeit. Lassen Sie sich deshalb von unausgebildeten Kräften den Gewerbeschein, von Handwerkern die Handwerkskarte und von Dienstleistern Zeugnisse vorlegen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Schließlich sollten Sie auf einer Rechnung bestehen, um Ihre Garantie- und Gewährleistungsansprüche zu schützen und die Ausgaben eventuell von der Steuer absetzen zu können.

