Handwerkeraufträge an Handwerker kostenlos versteigern
Handwerkeraufträge sollen in Zukunft deutlich transparenter und damit verbraucherfreundlicher sein. Die Große Koalition hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht und jetzt mit großer Mehrheit verabschiedet. In der Vergangenheit waren es immer wieder die Verbraucherschutzzentralen, die auf Missstände bei Handwerkeraufträge hingewiesen haben. Insbesondere unerfahrene Kunden haben Probleme mit den einzelnen Kostenpositionen. Dazu Manuela Mustermann von der Verbraucherschutzzentrale Köln: Die Handwerkeraufträge, wie sie heute verwendet werden, sind eine Reliquie aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Ohne eine frühere Ausgabe des Dudens lässt sich manche Kostenposition gar nicht interpretieren. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Kunden vorsätzlich betrogen wurden. Von daher begrüßen die Verbraucherschutzzentralen den neuen Gesetzesentwurf. Wir rechnen damit, dass die Aufträge nun endlich genügend Transparenz für den Kunden bieten werden. Den Vorwurf, dass seine Kollegen die alten Aufträge genutzt haben, um Kunden über den Tisch zu ziehen, teilte Hans Oppel vom Verband der Handwerker zwar nicht, aber trotzdem zeigt auch er sich erfreut über die neuen Handwerkeraufträge: Es wurde aber auch Zeit.
Handwerkeraufträge im Auktionshaus kostenlos vergeben
Die alten Handwerkeraufträge waren einfach veraltet.Für die Handwerksbetriebe liegen die Vorteile klar auf der Hand. Die Verwaltung wird entlastet, weil beispielsweise das Ausfüllen der Steuererklärung deutlich einfacher fällt. Ein paar Kollegen klagen zwar über die Umgewöhnung, aber in ein paar Jahren wird niemand mehr an diese denken, sondern sich an den vielen Vorteilen erfreuen. Mit dem Gesetzesentwurf scheint der Großen Koalition also ein guter Wurf gelungen zu sein. Doch was denken die Verbraucher, die ja die eigentlichen Profiteure der neuen Handwerkeraufträge sein sollen? Dazu Werner Wild: Gott sei Dank hat sich der Gesetzgeber endlich bewegt. Als unser Bad saniert wurde, musste ich damals mit unserem Anwalt den Auftrag Stück für Stück durchgehen. Für mich stand dort nur fachchinesisch drin. Für uns Kunden ergeben sich durch das neue Gesetz hoffentlich auch Ersparnisse wie beispielsweise der Wegfall der Anwaltskosten.

