Handwerkerrechnungen

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Heben Sie die Handwerkerrechnungen auf, damit Sie Garantie haben

Handwerkerrechnungen gehören sicherlich zu den weniger erfreulichen Dingen im Leben eines Eigenheimbesitzers. Obwohl vorab ein Preisrahmen vereinbart wurde, passiert es doch regelmäßig, dass die Rechnung deutlich höher ausfällt. Woran liegt es aber, dass Handwerkerrechnungen oftmals höher als gedacht ausfallen? Normalerweise sollte doch gerade eine Besichtigung durch den Handwerker einen recht präzisen Kostenvoranschlag ermöglichen. Dies trifft auch gewiss auf einige Handwerkerbranchen zu. Laut aktuellen Untersuchungen liegen beispielsweise die Kostenvoranschläge bei Zimmermännern vergleichsweise selten daneben. Ganz anders sieht es bei Fliesenlegern und Maurern aus. Hier fällt so gut wie jeder zweite Kostenvoranschlag zu niedrig aus. Bleiben wir beim Beispiel des Fliesenlegers, um zu klären, warum Handwerkerrechnungen oftmals so hoch ausfallen. Die Problematik beim Fliesenlegen besteht darin, dass der Handwerker beim ersten Besichtigungstermin nur die Oberfläche begutachten kann. Jetzt liegt es im Ermessen des Handwerkers, ob er eine konservative oder eher optimistische Kostenprognose aufstellt. Bei einer konservativen Kostenprognose geht der Handwerker davon aus, dass beispielsweise der alte Estrich entfernt werden muss und er einen neuen auftragen muss.

Die Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen

Konservative Kostenprognosen sorgen in der Regel dafür, dass die späteren Handwerkerrechnungen nur geringfügig vom Kostenvoranschlag abweichen. Die Problematik für den Handwerker ist aber folgende.Der Kunde wünscht sich verständlicherweise ein möglichst preisgünstiges Angebot. Fällt der Kostenvoranschlag also berechtigterweise hoch aus, weil der Handwerker mit aufwendigen Zusatzarbeiten rechnet, so ist der Kunde geneigt, einen anderen Dienstleister zu beauftragen. Dies wird weiterhin durch den Umstand verschärft, dass ein solcher Besichtigungstermin in aller Regel kostenlos und unverbindlich ist. Der Kunde hat also bis auf einen Zeitverlust keinen Nachteil, wenn er mehrere Handwerksbetriebe zu einem Besichtigungstermin bestellt. In der Vergangenheit führte dies immer wieder zu überhöhten Handwerkerrechnungen. Zukünftig soll nun ein neues Gesetz die Situation entschärfen. Der Gesetzgeber plant eine Verordnung, die einen maximalen Betrag vorschreibt, um welchen die Handwerkerrechnungen von dem ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen dürfen. Dies sollte den Kunden vor bösen Überraschungen bewahren.

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