Kostenlose Malerangebote - Selbst anstreichen
Als Mieter ist man bei einem Auszug aus der Wohnung nicht unbedingt verpflichtet, die Wohnung neu zu streichen. Dies ist im Rahmen der Schönheitsreparaturen nur immer dann erforderlich und kann vom Vermieter gefordert werden, wenn der Zustand der Wände verwohnt sind. Der Mieter kann dann aber frei entscheiden, ob er die Wände selbst anstreichen möchte oder ob er diese Arbeit von einem professionellen Malerbetrieb erledigen lassen möchte.
Hilfreiche Tipps für: Selbst anstreichen
Die Kosten, die für das Streichen entstehen, muss der Mieter aber in jedem Fall selbst tragen, ganz gleich ob er die Arbeiten selbst durchführt oder einen Malermeister mit dem Streichen der Zimmer beauftragt.

