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Was muss ein Angebot enthalten?

Die Seriosität eines Umzugsunternehmen kann auch daran gemessen werden, wie das Ihnen vorliegende Angebot aufgebaut ist. Diverse Punkte müssen in einem Umzugsangebot enthalten sein und sofern dies nicht der Fall sein sollte, sollten Sie unbedingt diese nachträglich mit Ihrem Umzugsunternehmen besprechen, beziehungsweise in das Angebot miteinbeziehen.

Leistungsumfang

Im Vorneherein wird der Leistungsumfang mit dem beauftragten Umzugsunternehmen geklärt. So zum Beispiel ist es möglich, dass Sie Ihr Umzugsunternehmen zu Mehrleistungen anweisen. Sogenannte Mehrleistungen können zum Beispiel beinhalten, dass das Umzugsunternehmen jegliche Montagearbeit übernimmt oder Sie sich sogar nicht einmal mehr um das Kartonpacken kümmern müssen, da dies Ihre Spedition Ihnen abnimmt. Sofern diese Zusatzleistungen im Vertrag festgehalten sind, können Sie darauf bestehen, dass diese auch durchgeführt werden. Auch auf die vorgegebene Dauer des Umzuges können sie üblicherweise verlassen. Ausnahmen stellen die sogenannten unabwendbaren Ereignisse dar, die der Möbelspediteur trotz größter Sorgfalt nicht vermeiden kann (siehe Haftungsausschluss).

Bezahlung von Mehrleistungen

Sofern die Höhe der Kosten von Mehrleistungen nicht im Vertrag schriftlich festgehalten sind, kommt der branchenübliche Vergütungssatz zur Geltung.

Haftungsumfang

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftungssumme beträgt 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum. Bei den meisten Umzugsunternehmen ist jedoch eine Zusatzversicherung möglich, bei der die Haftungssumme über die gesetzliche Summe hinausgeht. Der Abschluss solch einer Versicherung ist dann besonders empfehlenswert, wenn der Wert Ihres Umzugsgut höher ist, als 620 Euro pro Kubikmeter.

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Ebenso können Sie sich vor unabwendbaren Ereignissen (siehe Haftungsausschluss) schützen, da diese mit dieser zusätzlichen Versicherung miteinbezogen sind. Beraten sich mit Ihrer zuständigen Umzugsfirma, sie wird Ihnen gerne behilflich sein.

Haftungsausschluss

Das Umzugsunternehmen ist gesetzlich nicht haftungspflichtig, falls ein unabwendbares Ereignis eintritt. Dieses Ereignis tritt dann ein, falls Schäden entstehen, die nicht in der Verantwortung des Möbelspediteurs liegen. Dazu zählen Naturgewalten, wie Blitzeis, Feuer, Hagel oder die Verursachung von Schäden Dritter, um nur Einige aufzuzählen. Ebenfalls schließt die gesetzliche Haftung den Spediteur aus, sofern der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gegenstände beschränkt sind:
  • Wertgegenstände (Schmuck, Edelsteine, Wertpapier, usw.)
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Bilder
  • Schäden, die durch falsche oder ungenügende Verpackung und Beschriftung verursacht werden.
  • Schäden, die der Absender selbst beim Be-oder Entladen hervorrufen.
  • Oder beim Transport von Umzugsgut, die nicht die verantwortliche Spedition durchführt.
Für solche Fälle, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, mit der dann beispielsweise unabwendbare Ereignisse, Wertgegenstände oder Pflanzen versichert sind.

Bezahlung

In der Regel müssen Privatkunden bar bezahlen, wundern Sie sich also nicht, falls Ihr Möbelspediteur Sie nicht auf Rechnung bezahlen lässt. Dies ist meistens nur dann möglich, wenn es sich um Firmenkunden, Sozialamt oder Arbeitsamt handelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie Sich aufmerksam die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners durch, da diese die vorformulierten Vertragsbedingungen darstellen. Falls irgendwelche Unklarheiten Ihrerseits entstehen, klären Sie diese vor dem Umzugstag, mit Ihrem Möbelspediteur.

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