Kostenlose Umzugstipps wenn ein firmenbedingter Umzug ansteht
Globalisierung und der zunehmend raue Wind auf dem Arbeitsmarkt bringen es mit sich, dass viele Arbeitnehmer im Laufe ihres Berufslebens die eine oder andere Versetzung mehr oder weniger zähneknirschend in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihren Job nicht verlieren wollen- sei es im In- oder sogar ins Ausland. Ein firmenbedingter Umzug hat aber auch Vorteile: Zum einen unterstützen viele Unternehmen ihre Mitarbeiter entweder in direkter finanzieller Form oder auch indem sie für die Dienste eines Relocation Service aufkommen. Bei letzterem handelt es sich um Unternehmen, die darauf spezialisiert sind, Neuankömmlingen im Ausland (zunehmend aber auch innerhalb Deutschlands) bei Formalitäten, der Wohnungssuche und Fragen des täglichen Lebens beratend zur Seite zu stehen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinerlei Hilfen dieser Art anbietet, gibt es dennoch keinen Grund, den Wohnungswechsel nicht so bequem wie möglich zu gestalten. Denn einen firmenbedingten Ortswechsel erkennt das Finanzamt in jedem Fall als Umzug aus beruflichen Gründen an. Und das bedeutet, dass Sie sich ganz entspannt eine gute Möbelspedition suchen und schlüsselfertig umziehen können, denn alle Ausgaben können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.Das betrifft im einzelnen: Die Kosten für die Wohnungssuche: Dazu gehören Inserate, Maklerprovisionen sowie Kosten für Fahrten und Übernachtungen.
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Die eigentlichen Umzugskosten, also die Spedition, Verpackungsmaterial, Kosten für die Lagerung Ihrer Möbel. Folgekosten: Zum Beispiel für die Renovierung, Ab- und Ummeldegebühren, Kosten für einen neuen Telefon- und Fernsehanschluss sowie Nachhilfeunterricht und Schulbücher für Ihre Kinder. Sie können dafür einen Pauschalbetrag geltend machen oder alle Posten einzeln belegen- meistens lohnt sich der Aufwand. In letzterem Fall sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass die Spedition Ihnen eine Rechnung ausstellt. Barzahlung ist in der Branche noch weit verbreitet, aber nur mit einer Rechnung haben Sie einen Beleg, den das Finanzamt akzeptiert. Zudem können Sie dann in Ruhe Ihre Möbel auf Schäden prüfen und bezahlen erst, nachdem Sie die Mängel reklamiert haben.

