Haushaltshilfe

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Mit einer # sich das Leben bei Arbeiten im Haus erleichtern

Eine Haushaltshilfe übernimmt in einem fremden Haushalt Aufgaben des täglichen Lebens, dazu gehört nicht nur das Putzen, die Tätigkeit kann auch Einkaufen, Waschen, Bügeln, Kochen sowie die Betreuung von Kindern umfassen. Wer bei diesen Aufgaben aus medizinischen Gründen Unterstützung benötigt, zum Beispiel weil er selbst aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage ist, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder Rehamaßnahmen erforderlich sind oder bei Frauen aufgrund von Schwangerschaft und Entbindung, der kann bei der Krankenkasse beziehungsweise der Rentenversicherung einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, womit in diesem Fall eine Sozialleistung, nicht ein Berufsbild bezeichnet wird. Wird dem Antrag stattgegeben, wird entweder von der Kasse selbst eine Arbeitskraft gestellt oder es werden lediglich die Kosten übernommen, der Betreffende muss jedoch selbst jemanden finden, der die anfallende Arbeit erledigt. Wer andererseits eine Haushaltshilfe haben möchte, auch wenn er diese nach Auffassung der Leistungsträger nicht benötigt, muss das natürlich selbst bezahlen.Sollten Sie genügend Platz haben, können Programme wie „Wohnen gegen Arbeit“ eine günstige Alternative sein.

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Diese gibt es in der Regel in Universitätsstädten, in denen günstiger Wohnraum für Studenten knapp ist. Sie geben einem armen Studenten ein Dach über dem Kopf und dieser übernimmt dafür einen Teil der anfallenden Arbeiten in Ihrem Heim. Wer das nicht nutzen kann oder möchte, kann über eine Kleinanzeige fündig werden oder das Internet nutzen, hier finden Sie Jobbörsen, die kostenlos Arbeitskräfte in diesem Bereich vermitteln. Wenn Sie jemanden legal in Ihrem Heim beschäftigen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:  Sie stellen eine Kraft fest und sozialversicherungspflichtig ein. In diesem Fall können Sie bis zu 2400 Euro von Ihrer Einkommenssteuer absetzen.  Verdient Ihre „Perle“ nicht mehr als 400 Euro, können Sie sie auf Minijobbasis anmelden, auch dann können Sie einen Teil der Kosten- bis zu 600 Euro- absetzen.  Sie suchen sich jemanden, der auf selbständiger Basis arbeitet und Ihnen eine Rechnung ausstellt, dann fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

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