TÜV geprüftes Umzugsportal - Arbeitsagentur Umzugskostenbeihilfe
Was tun, wenn das Amt nicht zahlt? Tipps zum Thema Arbeitsagentur und Umzugskostenbeihilfe: Auch wenn man erwerbslos ist, kann es vorkommen, dass man in eine andere Wohnung ziehen muss. Sei es einfach deshalb, weil der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat, weil die Wohnung zu teuer ist, der Nachwuchs dem Säuglingsalter entwachsen ist und ein eigenes Zimmer braucht oder im günstigsten aller Fälle: weil man in einer anderen Stadt einen Job bekommt. Nur wenn man schon länger von Hartz IV gelebt hat, hat man meist keinerlei Reserven, um Kaution, Neuanschaffungen oder auch nur einen Mietwagen zu bezahlen. Theoretisch kann die Arbeitsagentur Umzugskostenbeihilfe gewähren- sie muss aber nicht. Streikt das Amt, können Sie zunächst versuchen, Ihren Anspruch mit allen Rechtsmitteln durch zu setzen.
Hilfreiche Infos zum Thema: Arbeitsagentur Umzugskostenbeihilfe
Legen Sie Widerspruch ein, wenden Sie sich an die Arbeitslosenhilfe, suchen Sie Rat in Internetforen oder holen Sie sich einen Beratungschein, mit dem Sie kostenlos einen Anwalt einschalten können. Geht absolut nichts, haben Sie aber eine schriftliche (!!!) Zusage des Amts für die Übernahme der Miete der neuen Unterkunft, können Sie versuchen, den Wohnungswechsel alleine zu finanzieren. Günstige Angebote und hilfsbereite Arbeitskräfte können Sie über Auftragsauktionen im Internet finden- viele davon waren selbst arbeitslos und wissen, wie das ist. Ohne Arbeitsagentur und Umzugskostenbeihilfe können Sie auch bei Wohlfahrtseinrichtungen Unterstützung bekommen, günstige Möbel gibt es in Sozialkaufhäusern.

