Kostenvoranschläge

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Kostenvoranschläge gehören mittlerweile bei handwerklichen Dienstleistungen zum Standard. Trotzdem hört man immer wieder, dass Kunden ihren Dienstleister gezielt auf Kostenvoranschläge ansprechen müssen. Doch wie sieht überhaupt die rechtliche Lage aus, falls der Handwerker seinem Kunden keinen Kostenvoranschlag ausstellt und es im Nachhinein zum einen Rechtsstreit kommt. Dieser Frage wollen wir heute nachgehen. Vorab muss man erwähnen, dass Handwerker grundsätzlich durch den Gesetzgeber verpflichtet wurden, ihren Kunden Kostenvoranschläge auszustellen. Es kann bei unserer Frage also gar nicht darum gehen, ob der Handwerker den Voranschlag ausstellen muss, sondern was passiert, wenn er dies nicht tut und es zu einem Rechtsstreit kommt. Hier ist die Lage deutlicher differenzierter. Eigentlich sollen Kostenvoranschläge dazu dienen, dass der Kunde gegenüber Wucher geschützt wird. Jedoch funktioniert dies nicht immer und immer wieder erlebt man Fälle, bei welchen die endgültige Rechnung dann doch deutlich höher ausfällt als ursprünglich angekommen. Fehlt aber jetzt der Kostenvoranschlag, so hat der Kunde zwar immer noch recht gute Chance sein Recht vor Gericht durchzusetzen aber das Verfahren wird auf jeden Fall deutlich auswendiger ausfallen, als es müsste.

Hilfreiche Infos zum Thema: Kostenvoranschläge

Die Problematik besteht darin, dass das der Handwerker sich darauf berufen kann, dass der Kostenvoranschlag, den er aber nicht ausgestellt hat, sehr nahe am finalen Rechnungsbetrag liegen würde. Es liegt nun also im Ermessen des Gerichtes zu ermitteln, ob der Handwerker die Wahrheit sagt oder nicht. Das Verfahren gestaltet sich deshalb so aufwendig, weil das Gericht einen Sachverständigen engagieren muss, der den Sachverhalt klärt. Seine Aufgabe besteht darin, die ausgeführte handwerkliche Tätigkeit zu beurteilen und sie dann monetär zu bewerten. Besonders schwierig ist die Bestimmung des monetären Wertes der handwerklichen Tätigkeit, wenn der ursprünglich Zustand vor den handwerklichen Tätigkeiten nicht mehr ohne Weiteres erkennbar ist. Dies dürfte aber in den meisten Fällen üblich sein. Der Kunde ist deshalb gut beraten, Fotos vor der handwerklichen Tätigkeit anzufertigen, da diese als Beweis genutzt werden können.

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