Was müssen Umzugsangebote enthalten?
- Leistungsdauer
- Leistungsumfang
- Haftungssumme
- Haftungsausschüsse
- Bezahlungsart
- Regelung über Mehrleistungen (nicht zwingend)
- Höhe der Zahlung bei Mehrleistung (nicht zwingend)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsdauer
Wenn die Dauer der Leistung im Angebot angegeben ist wie z.B. Umzugsdauer 6 Std., geht man in der Regel davon aus, dass der Umzug unter normalen Umständen in dieser Zeit auch durchgeführt werden kann. Ereignisse die unvorgesehen auftauchen wie z.B. im Wetter - Glatteis oder Polizeiabsprerrungen etc. sind hier nicht vorgesehen.
Leistungsumfang
Die durchzuführenden Leistungen und Nebenleistungen der Umzugsfirma wird in der Leistungsbeschreibung des Angebotes aufgeführt. Alle Leistungen die im Angebot angegeben sind müssen ausgeführt werden wie z.B. Montagen, Zollformalitäten etc. Ausnahmen: Besondere Gründe die gezwungenermaßen nicht die Durchführung der Leistung zulassen.
Haftungssumme
Das Umzugsgut ist beim Transport durch die Umzugsunternehmen in der gesetzlichen Grundhaftung versichert. Die Umzugsfirmen müssen dem Kunden die gesetzlichen Haftungsrichtlinien vorzulegen. Die Haftungssumme ist begrenzt. Eine Höherversicherung des Umzugsgutes über den Spediteur ist auf Anfrage möglich.
Haftungsausschüsse
Es sind durch die Umzugsfirma Haftungsausschlüsse möglich. Die Umzugsfirma muss dies in dem Angebot aufführen. Sonstige Sachen wie Bilder, wertvolle Gegenstände können über eine Extraversicherung über die Umzugsfirma versichert werden.
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Bezahlungsart
Privatkunden werden über eine Barzahlung abgerechnet. Hier wird i.d.R. 50 % beim Beladen und 50 % beim Entladen abgerechnet. Bei Firmenkunden bzw. Arbeitsamt, Sozialamt etc. ist eine Zahlung auf Rechnung möglich.
Regelung über Mehrleistungen
Alle im Vertrag aufgeführten Leistungen müssen vom Umzugsunternehmer erfüllt werden. Mehrleistungen könnten z.B. der Transport von zusätzlichem Umzugsgut oder zusätzlichen Montagearbeiten sein. Sollte der Kunde die zugesagten Parkmöglichkeiten nicht einhalten können besteht hier auch eine Mehrleistungen durch die damit verlängerten Lauf- und Tragewege.
Höhe der Zahlung bei Mehrleistungen
Sollte die Höhe der Mehrleistungen nicht im Vertrag aufgeführt sein, so gilt der branchenübliche Vergütungssatz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sollten Fragen bei den AGB}s anstehen können diese vom Umzugsunternehmen direkt erläutert werden vor Abschluss eines Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, daher sollten diese bereits beim schriftlichen Kostenvoranschlag durch das Umzugsunternehmen vorgelegt werden.

