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Steuer sparen und Umzugskosten senken

Hohe Rechnungen für Handwerks- oder Umzugsdienstleistungen? Wie Sie zum Ausgleich bis zu € 600 Steuern sparen können!

Jeder, der einmal einen professionellen Handwerker oder auch eine Umzugsfirma beauftragt hat, weiß: Qualitativ hochwertige Leistung hat ihren Preis! Doch hohe Rechnungen müssen kein Grund zur Verzweiflung sein: Denn was Ihre Wohn- und Lebensqualität hebt, bewahrt und schafft zugleich Arbeitsplätze in Deutschland - und genau deshalb sieht der Staat es als seine Aufgabe an, Sie in dieser Sache aktiv zu unterstützen! Bereits seit 2006 haben Sie die Möglichkeit, sowohl Aufwendungen für sog. „haushaltsnahe“ als auch für handwerkliche Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen (vgl. § 35a EStG)!

WER den Steuerbonus für handwerkliche & haushaltsnahe Dienstleistungen erhält:

Jeder Privathaushalt, der in Deutschland Steuern zahlt! Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Miets- oder Eigentumshaushalt handelt - solange nur Ansprüche für solche Immobilien geltend gemacht werden, die „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt werden..Neben dem neuen staatlichen Bonus für handwerkliche werden auch nach wie vor „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gefördert: von der Fenster- bis zur Wohnungsreinigung über Gartenpflege bis hin zur Betreuung Familienangehöriger! Diese Regelung gilt für alle Privatpersonen, die in ihrem Haushalt Dienstleistungen professioneller Unternehmen in Anspruch nehmen. Ob nun handwerkliche oder haushaltsnahe Dienstleistungen - für die Berechnung des Steuerbonus gilt: 20% der berechneten Arbeitskosten (inklusive der darauf entfallenen Mehrwertsteuer) werden bis zu einem maximalen Posten von Euro 600 pro Jahr und Haushalt direkt von der zu zahlenden Steuersumme abgezogen! Sie wollen Ihren Umzug mithilfe einer professionellen Umzugsspedition durchführen lassen, fürchten jedoch eine allzu hohe Rechnung? Dann wenden Sie sich unbedingt an das Team von www.umzugsauktion.de! Wir bieten Ihnen nicht nur einen kostenlosen Infoservice rund ums Thema ‚Umzug & Transport‘ sowie die ebenso kostenfreie wie unverbindliche Vermittlung eines preiswerten und Ihren Vorstellungen entsprechenden Angebots durch ein Umzugsunternehmen: Darüberhinaus können Sie, wenn Sie sich für unseren Vermittlungs-service entscheiden, eine satte staatliche Förderung f ür haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen!

WAS für handwerkliche Dienstleistungen im Einzelnen gefördert werden:

Alle handwerklichen Dienstleistungen, die der Instandhaltung, Modernisierung oder Renovierung von Wohnungen, Häusern und Grundstücken dienen: z.B.

Preiswert umziehen durch Umzugkosten Steuer

der Einbau neuer Fenster, Heizkörper oder Fußböden; der Speicher- oder Kellerausbau; Modernisierungs-maßnahmen am Badezimmer; anfallende Elektroarbeiten; die Pflasterung der Terrasse usw. Für den Steuerbonus werden dabei jedoch ausschließlich Arbeits- sowie Anfahrtskosten, nicht jedoch Materialkosten berücksichtigt!

WIE Sie den Steuerbonus erhalten:

Durch entsprechende Angaben in Ihrer Steuererklärung machen Sie Ihren Anspruch auf den Bonus geltend! Hierzu ist der Nachweis der Handwerkerrechnung(en) sowie der Zahlungsbelege (z. B. einen Kontoauszug) erforderlich. Aufgrund der direkten Verrechnung des Bonusbetrags mit Ihrer Steuerschuld wird nicht – wie im Falle von Sonderausgaben oder Werbungskosten – Ihr zu versteuerndes Einkommen gemindert, sondern direkt die zu zahlende Einkommenssteuer: eine Regelung, von der Sie klar profitieren! Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Rechnungsposten nicht mehrfach geltend gemacht werden kann: d.h. entweder als haushaltsnahe bzw. handwerkliche Dienstleistung oder als Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgabe (wie Denkmalschutz), außergewöhnliche Belastung (wie Hochwasserschäden) usw.

WORAUF Sie achten sollten:

Die Ausführung der Leistung, für die Sie steuerliche Entlastung beantragen, muss nach dem 1. Januar 2006 eingesetzt haben. Die Abschlussrechnung muss den Arbeitslohnposten und die dafür anfallende Mehrwertsteuer gesondert aufführen sowie per Überweisung bezahlt worden sein (Barzahlungen werden nicht berücksichtigt).Die Rechnungen, die Ihnen von der Umzugsauktion.de ausgestellt werden, erfüllen selbstverständlich alle steuerrechtlichen Anforderungen. Hier ein Beispiel:Claus Clever nimmt für seinen Umzug die professionellen Dienste der Umzugsauktion.de in Anspruch. Seine Umzugsrechnung beträgt € 2.000 inklusive Mehrwertsteuer. Glückwunsch! Denn seine Steuerschuld sinkt in diesem Fall um € 400 (d.h. 20% von € 2.000 Arbeitslohn). Somit hat Herr Clever satte € 400 gespart!

STROM TIP für unsere Umzugskunden
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