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TÜV geprüftes Umzugsportal - Auktionen kostenlos

Im Zeitalter des online-Schnäppchenjägers und -sammlers erfreuen sich Auktionen einer bis dato unbekannten und nie da gewesenen Popularität. Dementsprechend gibt es im Internet inzwischen fast unzählig viele Möglichkeiten und Anbieter für Auktionen jedweder Art, teils kostenlos, teils gegen Provision. Im wesentlichen können diese in zwei Basis-Kategorien eingeteilt werden: Shopping-Auktionen und Auftrags- oder Dienstleistungs- Auktionen. Bei der Shopping-Versteigerung geht es darum, Waren an den Mann zu bringen oder zu erwerben, bei den Auftrags-Versteigerungen, die genau umgekehrt funktionieren (man bietet auf den Auftrag und zwar nicht mehr, sondern immer weniger), soll für eine handwerkliche oder eine Dienstleistung ein besonders günstiger Preis erreicht werden. Um diese Optionen herum hat sich inzwischen auch ein breites Service-Angebot entwickelt. Statt Waren selbst zu versteigern, kann man diese zum Beispiel auch an jemand anderen abgeben, der den Verkauf übernimmt. Das geschieht natürlich nicht kostenlos aus reiner Nächstenliebe, sondern gegen eine Provision. Des weiteren gibt es auch Metasuchmaschinen und Testportale, die einem die Suche nach dem richtigen Versteigerungsformat und dem besten Anbieter dafür erleichtern sollen.

Hilfreiche Infos zum Thema: Auktionen kostenlos

Shopping-Auktionen sind fast nie kostenlos für denjenigen, der versteigert. Bei Auftragsauktionen kann es sein, dass das Einstellen eines Auftrags kostenlos ist, dafür aber vom Handwerker oder Dienstleister, der dann den Zuschlag zum Auftrag erhält, eine Provision verlangt wird. Und apropos Zuschlag: Der Zuschlag ist Voraussetzung dafür, dass es sich auch tatsächlich um eine Versteigerung im eigentlichen Sinne handelt. Rechtlich handelt es sich somit genau genommen nicht um eine Auktion im eigentlichen Sinne, wenn Sie im Internet Waren er- oder Aufträge für Dienstleistungen versteigern, da hier kein Zuschlag mit Hammer, sondern lediglich ein Zuschlag nach Zeitablauf erfolgt. Das ist aber durchaus positiv für Sie als Kunden, denn es bedeutet, dass Sie juristisch gesehen nicht an einer Versteigerung (Ausnahme: private Versteigerungen) teilgenommen, sondern einen Fernabsatzvertrag mit einem Unternehmen geschlossen und somit ein Widerrufsrecht haben.

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