TÜV geprüftes Umzugsportal - Ausschreibung Service
Öffentliche Auftraggeber (wie Bund, Länder und Gemeinden) sind gesetzlich verpflichtet, vor der Vergabe eines großen Auftrags eine Ausschreibung durch zu führen. Private Auftraggeber muss man dazu nicht gesetzlich verpflichten. Denn jeder, der sein eigenes Geld verwaltet und nicht das von Steuerzahlern, begreift intuitiv, warum es wichtig ist, nicht den erstbesten Handwerker oder Dienstleister zu beauftragen, sondern mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen, nämlich um nicht nur gute Arbeit und guten Service, sondern auch einen guten Preis zu bekommen. Eine öffentliche Ausschreibung hat den Vorteil, dass es sich dabei im ökonomischen Sinne um eine wettbewerbsorientierte Form der Preisermittlung handelt. Denn dadurch fordert man die Interessenten auf, ein Gebot abzugeben und möchte man die Konkurrenz ausstechen, muss dieses möglichst gut sein. Wenn man als Otto Normalbürger auf der Suche nach einem Maler ist, der die Wohnung streicht oder jemanden braucht, der mit dem Hund Gassi geht, ist eine Ausschreibung im offiziellen Sinne so nicht machbar. Üblicherweise würde man als Privatperson in so einem Fall hergehen, das Branchenbuch zur Hand nehmen und eben ein paar Firmen anrufen oder vielleicht ein Inserat aufgeben und dadurch auch eine Art Ausschreibung tätigen.
Hilfreiche Infos zum Thema: Ausschreibung Service
Die Konkurrenz ist groß, der Preiskampf in der Handwerks- und Dienstleistungsbranche ist hart und das ist nicht zum Schaden der Kunden. Nur wenn man auf die alt hergebrachte Art und Weise sucht, kann man die Größe des Marktes und den damit verbundenen Wettbewerb gar nicht wirklich nutzen, geschweige denn davon profitieren. Denn in beiden Fällen ist die Resonanz natürlich begrenzt und überdies haben Sie keinerlei Sicherheit (abgesehen vielleicht von privaten Empfehlungen), dass es sich um einen ordentlichen und tüchtigen Handwerker/ Dienstleister handelt, auf den Sie sich verlassen können. In solchen Fällen ist eine Auktion genau das Richtige. Denn im Internet haben Sie die Möglichkeit, Ihren Auftrag zu versteigern und zwar an den Dienstleister, der am niedrigsten bietet. Achten Sie aber darauf, dass dieser Service für Sie kostenlos und unverbindlich ist. Ebenfalls sollte ein solcher Service Bewertungen der Nutzer sowie Bezahlung über einen Treuhand-Service beinhalten.

