Mobilitätshilfe Antrag

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Umzug trotz ALG II? Kleiner Ratgeber zur Mobilitätshilfe und was beim Antrag zu beachten ist: Arbeitslosigkeit geht an die Substanz, nicht nur nervlich, sondern auch finanziell. Dementsprechend bedeutet jede auch noch so kleine zusätzliche Ausgabe eine immense Belastung. Hat man dann endlich doch wieder Arbeit, muss aber deshalb umziehen, steht man vor der entscheidenden Frage, wie man denn bloss die Kosten für Möbelwagen, Kisten und Kaution aufbringen soll. Laut § 53 SGB III können (!) Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen auf Antrag Mobilitätshilfen gewährt werden, sofern dies zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist. Darunter fallen:Übergangsbeihilfe (Zahlung für den Lebensunterhalt bis zum ersten Gehalt) Ausrüstungsbeihilfe (für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät) Reisekostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme (zum Beispiel fürs Bewerbungsgespräch) Fahrtkostenbeihilfe (für Pendler ab einer täglichen Fahrt von mehr als 30 km pro Strecke) Trennungskostenbeihilfe (falls der Partner nicht oder noch nicht mit umziehen kann und eine doppelte Haushaltsführung erforderlich ist) sowie die eigentliche Umzugskostenbeihilfe.

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Es muss ausdrücklich betont werden, dass es sich hierbei um eine Ermessensleistung handelt. Dementsprechend ist man zum einen also abhängig von der Großzügigkeit des Sachbearbeiters und den finanziellen Ressourcen der ARGE und zum zweiten muss man für alle Leistungen, die man in Anspruch nimmt, gute Gründe anführen. Der Antrag muss grundsätzlich vorher gestellt werden, im Nachhinein werden keine Kosten übernommen. Im Falle des Umzugs gilt folgendes: Die Kaution kann als Darlehen gewährt werden, muss dann aber bei einem Auszug natürlich an den Leistungsträger zurück gezahlt werden. Üblicherweise wird nur ein Selbstumzug finanziert, d.h. die ARGE übernimmt die Kosten für Kartons, die Miete für den Umzugswagen und studentische Hilfskräfte, die von der Agentur selbst vermittelt werden. Ein Umzug mit Spedition kommt nur in Frage, wenn man schlüssige Argumente dafür hat, warum man nicht selbst fahren und schleppen kann (Bandscheibenvorfall, kein Führerschein). Sowohl für Umzugsauto als auch Spedition müssen vorab drei Kostenvoranschläge eingereicht werden, bei gleicher Leistung wird das günstigste Angebot gewählt.

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