Antrag auf Umzug beim Arbeitsamt

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Eine der am häufigsten gestellten Fragen von Arbeitssuchenden lautet: Wann darf und wann muss ich umziehen, wenn ich Hartz IV beziehe? Grundsätzlich gilt: Die ARGE kann Ihnen nicht verbieten, umzuziehen. Sie kann sich aber weigern, die Kosten für den Wohnungswechsel oder sogar für die neue Unterkunft zu übernehmen. Somit hat das Amt also durchaus die Macht sich querzustellen. Wer finanzielle Unterstützung benötigt und deshalb einen Antrag auf Umzug beim Arbeitsamt stellen muss, sollte daher folgendes beachten: Holen Sie vorab eine schriftliche Einverständniserklärung beim zuständigen Träger ein, also noch bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Die ARGE wird dann am leichtesten zu einer Zustimmung zu bewegen sein, wenn ein guter Grund für den Ortswechsel vorliegt.

Hilfreiche Infos zum Thema: Antrag auf Umzug beim Arbeitsamt

Also zum Beispiel dann, wenn Sie eine sozialversicherte Beschäftigung (nicht Mini-Job!) aufnehmen oder sich die Kosten der Unterkunft reduzieren. In diesen Fällen dürfte der Antrag auf Umzug beim Arbeitsamt problemlos durchgehen. Gezahlt werden üblicherweise die Ausgaben für Kartons und Leihwagen und eventuell vermittelt Ihnen das Amt zusätzlich auch Hilfskräfte. Eine Spedition kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Am besten legen Sie dem Antrag auf Umzug beim Arbeitsamt mehrere Kostenvoranschläge bei (mindestens drei), der günstigste wird dann in der Regel bewilligt. Weiterhin werden im Rahmen der so genannten Mobilitätshilfe auch die Ausgaben für die Kaution in Form eines zinslosen Darlehens übernommen.

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