Arbeitsamt Mobilitätshilfe

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Arbeitslose und auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die keine Leistungen in Form von ALG I oder II beziehen, können durch das Arbeitsamt im Rahmen der Mobilitätshilfe bei der Jobsuche als auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung finanziell unterstützt werden. Hierunter fallen Bewerbungs- und Reisekosten, Übergangs-, Ausrüstungs-, Trennungs-, Fahrtkosten- und Umzugskostenbeihilfe. Was immer Sie davon beantragen möchten: Tun Sie es schriftlich, verlassen Sie sich keinesfalls auf mündliche Absprachen und beantragen Sie alles im Vorfeld und so frühzeitig wie möglich. Nachträglich werden keine Kosten übernommen. Des weiteren kann das Arbeitsamt Mobilitätshilfe gewähren, es handelt sich aber um eine Ermessensleistung, die ohne nähere Begründung abgelehnt werden kann. Hier ein Überblick wer zumindest theoretisch was beantragen kann: Bewerbungskosten werden ab dem Tag der Antragstellung und sofern sie durch Quittungen und eine Bewerbungsliste belegt werden können übernommen (bis zu 260 Euro im Jahr).

Hilfreiche Infos zum Thema: Arbeitsamt Mobilitätshilfe

Für Reisekosten werden 22 Cent pro Kilometer für Fahrten mit dem PKW, die günstigste Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel sowie bei mehrtägigen Fahrten 8 Euro für An- und Abreisetag und 16 Euro für jeden Aufenthaltstag gezahlt. Umzugskosten können bis zu einer Höhe von 4500 Euro übernommen werden, wenn bei einer Vollzeitstelle eine Fahrtzeit von mehr als 2,5h täglich entsteht. Wenn alle Stricke reißen und das Arbeitsamt keine Mobilitätshilfe gewährt: Günstige Speditionen findet man über Dienstleistungsauktionen und freiwillige Helfer über gemeinnützige Einrichtungen.

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