TÜV geprüftes Umzugsportal - Arge Umzüge
Umziehen macht nur wenig Spaß und ist außerdem noch teuer. Nur lässt sich ein Umzug nun aber nicht immer vermeiden. Wer Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, hat dafür aber die Möglichkeit, diverse finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Allerdings wird das Amt Sie im allgemeinen kaum von sich aus über diese Möglichkeiten informieren. Deshalb finden Sie hier das Wichtigste zum Thema arge umzüge in Kürze: Weit verbreitet unter Hartz-IV-Empfängern ist die Angst, ausziehen zu müssen. Deshalb hier zunächst die gute Nachricht: Das Arbeitsamt kann Sie weder zu einem Auszug zwingen noch dazu, in Ihrer Wohnung zu bleiben. Allerdings kann es Ihnen Steine in den Weg legen und sich weigern, die Kosten für den Umzug und die neue Unterkunft zu übernehmen oder nur bis zur angemessenen Höhe.
Hilfreiche Infos zum Thema: Arge Umzüge
Ist Ihre Wohnung zu groß und/ oder zu teuer, haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, um eine günstigere Bleibe aufzutreiben. Tipp: Besorgen Sie sich einen Wohnberechtigungsschein und bemühen Sie sich um öffentlich geförderten Wohnraum. arge umzüge werden in anderen Fällen aber gerne vom Sachbearbeiter bezuschusst. Nämlich dann, wenn das Amt durch den Wohnungswechsel Geld spart, also wenn Sie zum Beispiel in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland einen Job bekommen. Dann kann Ihnen Unterstützung für Kaution, Umzug, doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, Ausrüstung und Arbeitskleidung und sogar für nötige Neuanschaffungen gewährt werden. Aber: arge umzüge sind eine Ermessensleistung, die nicht gewährt werden muss!

