TÜV geprüftes Umzugsportal - Beihilfe Umzug Arbeitsamt
Wenn etwas nicht billig ist, dann ganz sicher ein Ortswechsel. Wer berufsbedingt umzieht und Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, der kann die Beihilfe Umzug Arbeitsamt beantragen. Bei dieser handelt es sich um einen Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss. Jeder kann ihn beantragen, wenn der tägliche Arbeitsweg mehr als zweieinhalb Stunden dauern würde. Auch wenn es ins Ausland geht, kann man eine Förderung erhalten, die in diesem Fall bei höchstens 4500 Euro liegt. Immer im Auge behalten muss man die Tatsache, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht. Doch im allgemeinen wird man sie erhalten, solange nicht der Etat bereits erschöpft ist.
Hilfreiche Infos zum Thema: Beihilfe Umzug Arbeitsamt
Beim Umzug mit Beihilfe Umzug Arbeitsamt läuft es etwas anders als sonst. Denn hier bezahlt man nicht am Tag des Ortswechsels in bar, sondern übergibt der Spedition die Kostenübernahmebestätigung, woraufhin dann alles direkt mit dem Jobcenter geregelt wird. Auf keinen Fall sollte man bis zum letzten Drücker warten, um die Förderung zu beantragen. Spätestens eine Woche vor dem Umzug muss der Antrag über das Formular Veränderungsmeldung gestellt werden, damit man nicht zu spät dran ist. Und unbedingt muss man auch während des Wohnsitzwechsels erreichbar sein, egal ob telefonisch oder per Post. Dann klappt es auch mit der Beihilfe Umzug Arbeitsamt.

