Umzug Arbeitsamt

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Gibt es beim Umzug finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt?

Nehmen wir folgendes Beispiel: Sie haben zum 30.09.2007 gekündigt und möchten ab Oktober zu Ihrem Freund ziehen, der 523 km entfernt wohnt. An diesem neuen Wohnort möchten Sie sich einen neuen Job suchen. Sie fragen sich nun womöglich: Kann ich für den Umzug oder für doppelte Haushaltsführung mit einer finanziellen Unterstützung durch das Arbeitsamt rechnen? Und wenn ja, handelte es sich dabei um eine einmalige Zahlung oder mehrere Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg?

Die Antwort lautet:

Prinzipiell kann man beim Arbeitsamt eine so genannte Mobilitätshilfe (MobHi) beantragen. Hierzu zählen zum Beispiel Pendlerkosten, Umzugskosten oder Ähnliches.Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit einem unserer Umzugsberater auf. Mit umfassendem Wissen und erfahrenem Sachverstand führt er Sie an ein kompetentes Umzugsteam einer Umzugsfirma heran.Seit 2003 werden Umzugskosten voll erstattet.

Umzugsangebote für den Umzug Arbeitsamt erhalten

Man hat sich das Geld also nicht mehr als Darlehen zu leihen. Voraussetzung ist allerdings, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens noch mehr als ein halbes Jahr besteht. Wichtig und zu beachten ist, dass es sich hierbei um meine „Kann“-Regelung handelt. Sie haben also niemals Anspruch auf Gewährung der Mobilitätshilfe.Noch wichtiger ist, dass Sie erst einen neuen Job in der neuen Stadt gefunden haben bevor Sie die MobHi beantragen können.Das Arbeitsamt prüft aufs absolut Genaueste, ob jemand tatsächlich aus berufsbedingten Gründen umziehen muss und ihm praktisch gar keine andere Wahl bleibt, oder ob der Wohnsitz nicht doch noch innerhalb der zumutbaren Pendelzone zum neuen Arbeitsplatz liegt.

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