Meine Wohnung streichen

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Mietwohnungen müssen heute durch den Mieter nicht mehr nach starren Plänen gestrichen werden, wie es noch bis vor einigen Jahren der Fall war. So kann ein Mieter heute ganz alleine entscheiden, muss ich meine wohnung streichen oder nicht. Im Fall eines Auszugs jedoch, kann der Vermieter darauf bestehen, dass die Wohnung gestrichen wird.

Hilfreiche Tipps für: Meine Wohnung streichen

Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn der Wohnzustand der Wohnung schlecht ist. Diese Schönheitsreparatur kann dann vom Vermieter verlangt werden, wobei ihm auch jedes Gericht recht geben wird. Begründet ist dies darin, dass der Vermieter sonst maßgeblich benachteiligt wäre, da er die Wohnung schlechter weitervermieten kann.

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