Umzugskosten als Werbungskosten absetzen
Das Finanzamt bezuschusst mobile Arbeitnehmer: Soll Ihr Umzug berufsbedingt durchgeführt werden, können Sie Ihre gesamten Ausgaben als Werbungskosten absetzen.
Dabei muss der Umzug nicht unbedingt durch einen Jobwechsel ausgelöst sein:
Es reicht, wenn sich die tägliche Fahrtzeit zur Arbeitsstätte um eine Stunde verkürzt. Kosten für einen privaten Umzug akzeptiert das Finanzamt nur,
wenn Sie gesundheitliche Gründe nachweisen können.
- Steuern sparen beim berufsbedingten Umzug
- Umzug aus privaten Gründen
- Umzugskosten die steuerliche abgesetzt werden können
- Steuerliche Aspekte bei einem Umzug ins Ausland
- Bundesumzugskostengesetz
Die Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen nötig ist. Dies gilt bereits wenn die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzt wird. Ein Arbeitsstellenwechsel ist unbedingt notwendig. Anbei erhalten Sie noch einige Infos, die zu den beruflichen Gründen eines Umzugs gehören:
- Umzug um die Anfahrtszeit zu verkürzen
- Bezug einer Dienstwohnung
- aus beruflichen Gründen
- Umzug um die Arbeitsbedingungen zu verbessern
- Umzug bei einer doppelten Haushaltsführung
- Umzug durch eine berufliche Versetzung
- Umzug bei Berufsanfängern
Die privaten Umzugskosten gehören in der Regel zu den normalen Kosten der Lebensführung und sind damit bei der Steuer nicht absetzbar. Wenn der Umzug aber wegen Krankheit oder Behinderung erforderlich ist, können diese Umzugskosten steuerliche geltend gemacht werden.
Ein beruflich bedingter Umzug kann bei dem Finanzamt in vielen Fällen zu einer Kostenbeteiligung führen. Ihnen winkt eine schöne Steuerersparnis, wenn Sie Bescheid wissen, was Sie hier alles absetzen dürfen. Und glauben Sie, es ist viel mehr als Sie erahnen können.
Hier einige Beispiele:
- Doppelte Miete und Mietausfall
- Transportkosten
- Maklerkosten
- Reisekosten
- Unterrichtskosten
- Sonstige Umzugskosten pauschal abgerechnet
- Anschaffungskosten für Kochherd
- Einzelnachweis für sonstige Umzugskosten
- Umzugskosten bei Verkauf und Erwerb eines Eigenheims wegen Versetzung
- Umzugskosten bei Bezug einer vorläufigen Wohnung
- Umzugskosten bei nicht durchgeführtem Umzug
- Umzugskostenerstattung des Arbeitgebers
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet mit dem Umzug ins Ausland. Hier beginnt dann die beschränkte Steuerpflicht für bestimmte inländische Einkünfte. Im Ausland erzielte Einkünfte besteht noch eine unerfreuliche Rolle in der letzten Steuererklärung.
- Ausländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
- Inländische Einkünfte nach dem Wegzug bzw. bis zur Rückkehr
- Steuerveranlagung im Jahr des Wegzugs bzw. der Rückkehr
| Einkommen | Steuerersparnis bei Umzugskosten von ... | ||
| 5.000 | 10.000 | 15.000 | |
| 30.000 | 1.228 | 2.312 | 3.146 |
| 40.000 | 1.362 | 2.658 | 3.886 |
| 50.000 | 1.496 | 2.924 | 4.286 |
| 60.000 | 1.828 | 3.588 | 5.282 |

