Hier erfahren Sie mehr über die Wegzugssteuer
Die Wegzugssteuer ist eine zusätzliche Einnahmequelle für das Bundesfinanzministeriums Diese Steuer stellt eine Art Entschädigung für die Staatskasse dar, wenn Deutsche mit Inlandsbeteiligungen ins Ausland umziehen. Mittlerweile sieht es so aus das der Europäische Gerichtshof die Wegzugssteuer für Umzüge im vereinten Europa gekippt hat. Die EU-Kommission will gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anberaumen. Merkwürdiger Weise war aber unlängst zu lesen, dass die Wegzugssteuer wie bisher festgesetzt und den umziehenden Unternehmern nur gestundet wird, typisch Politik.Die Wegzugssteuer wurde 1972 eingeführt, aufgrund eines Generalverdachts, die Finanzämter über den Tisch ziehen zu wollen. Der deutsche Kaufhausmilliardär Helmut Horten zog damals ohne sich abzumelden in die Schweiz. Sich einfach so zu verabschieden, sah der Fiskus als Steuerhinterziehung an und führte eigens einen Paragraphen bezüglich Außensteuergesetz ein. Seither zahlen Personen, die an Kapitalgesellschaften beteiligt sind, Steuer auf die stillen Reserven. Doch im Grunde verstößt diese Steuerpflicht wegen Umzugs gegen die Niederlassungsfreiheit.
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Der eben genannte Paragraph wurde wieder gekappt und somit fehlt ein neues Gesetz und damit die Grundlage, den Wegzug weiter zu besteuern. Solange steht Familiengesellschaftern offen, samt ihren Anteilen an GmbH oder AG steuerfrei in ein EU-Land umzusiedeln ist die Erklärung von Experten. Steuerfüchse könnten unterdessen in Partnerstaaten wie England oder Belgien ausweichen. Anteilseignern wird geraten jetzt zu handeln, wenn sie sowieso einen Umzug erwägen. Eine andere Meinung lautet: Bleibt trotz der aktuellen Chancen restriktiv. "Es ist zu bedenken, dass der Umzug vollständig erfolgen muss und nicht nur auf dem Papier. Nur bei dem, der sowieso schnell weg will, macht das jetzt Sinn. Und was geschieht, wenn das neue Gesetz kommt? Da sind sich die Experten absolut einig: Das müsste überhaupt rückwirkend greifen. Schlimmstenfalls sind die Steuern zu zahlen, die nach altem Recht fällig waren. Das auch nur dann, wenn Anteile tatsächlich im Ausland verkauft würden, weil der Umzug allein keine Steuer mehr auslösen darf."

