Ummelden

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Was muss ich beim Umzug und den damit verbundenen Ummeldungen beachten?

Bei einem Wohnungswechsel müssen verschiedene Behörden mit einer Ab- und Ummeldung informiert werden. Damit Sie hier einen "kühlen Kopf" bewahren, hat die Umzugsauktion eine Aufstellung über die wichtigsten Bereiche aufgestellt sowie einige Musterschreiben verfasst.

Behörden
Einwohnermeldeamt

Meldepflicht innerhalb von 1-2 Wochen

Finanzamt

Meldepflicht nur bei einem Wechsel des Finanzamtes

Straßenverkehrsamt

Meldepflicht innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Bei einem Umzug des Hauptwohnsitzes in einem neuen Zulassungsbezirk ist auch ein neues Nummernschild notwendig.
Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer mehrZulassungsstelle und können bundesweit ein
mehrWunschkennzeichen reservieren.

Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für den Zivildienst

Arbeitsamt

Sollten Sie Arbeitslosengeld erhalten, teilen Sie Ihren Wohnungswechsel umgehend der zuständigen Arbeitsagentur mit - Infos: mehrwww.arbeitsagentur.de

Sozialkassen

Beachten Sie hier die Ummeldung von Kindergeld, Wohngeld, etc

GEZ

ach dem Umzug muss neben Versorgern auch die GEZ Ihre Meldung erhalten, damit Ihre Rundfunkgebühren weiterhin abgerechnet werden können. Hier können Sie sich mehronline ummelden.

Kommunale Gebühren

Wer die Müllabfuhrgebühren direkt an die Kommune zahlt, sollte daran denken, diese ab- und im neuen Ort wieder anzumelden.

BfA

Die Ummeldung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist auch per Mail möglich - Infos: mehrwww.bfa.de

Versorgungsbetriebe
Energie, Gas und Wasser

Denken Sie an die Ab- und Anmeldung Ihres bisheriges/neuen Energie-, Gas-,Wasserversorgers. Anbei einige hilfreiche Links:

mehrwww.strom-magazin.de/anbieter.phtml
(Hier finden Sie fast alle Energieversorgungsunternehmen Deutschlands)

mehrwww.vku.de bzw. mehrhttp://suche.wasser.de/
(Wasserversorger finden Sie u.a. beim Verband kommunaler Unternehmen)

Musterbrief Ab- und Anmeldung

Laden Sie sich bei uns einen mehrMusterbrief [30 kb, DOC] (.doc) für die Ab- und Anmeldung bei Ihrem Versorgungsbetrieb herunter.


Bank / Versicherung / Krankenkasse
Banken

Sollten Sie innerorts umziehen, ist ein Ummelden nicht nötig. Selbstverständlich können Sie auch bei einem Ortswechsel Ihrer bisherigen Bank treu bleiben. Wenn Sie die Bank wechseln, teilen Sie dies allen Geschäftspartnern mit. Genauso auch allen, die per Lastschrift von Ihrem Konto Abbuchungen tätigen.

Versicherung

Klären Sie mit Ihrem Versichungsmakler ab, was sich durch die neue Wohnungssituation ändern könnte. Hier eine Aufstellung der Versicherungen, deren Leistungsumfang Sie prüfen sollten.
- Hausratversicherung
- Einbruchversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
etc.

Krankenkasse

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse umgehend bezüglich der neue Adresse um rechtzeitig eine neue Chipkarte zu erhalten.


Vereine und Mitgliedschaften
Vereine und Mitgliedschaften

Verändert sich durch Ihren Umzug auch die Mitgliedschaft in einem Verein? Hier eine Aufstellung, um keinen der Vereine/Mitgliedschaften zu vergessen:
- Mieterverein
- Sportverein
- Tierverein
- Verkehrsverein (ADAC)
- Tageszeitung
- Buchclub
- Zeitschriftenabonnements
etc.

Musterkündigung Vereine und Mitgliedschaften

Laden Sie sich bei uns einen mehrMusterbrief [20 kb, DOC] für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft herunter.


Telefon und Post
Telefon

Die Telefon Ummeldung nehmen Sie bei Ihrer Telefongesellschaft vor. Die Deutsche Telekom bietet für die Kunden einen Umzugsservice an:
T-Online: mehrUmzugsservice
Telekom-Freecall: 0800 33 01000.

Post

Stellen Sie bei der Post rechtzeitig einen Nachsendeauftrag. Ihre Post wird dann automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Hier können Sie mehronline einen Nachsendeauftrag erteilen.

Musterkündigung Telefonanschluss

Laden Sie sich bei uns einen mehrMusterbrief [20 kb, DOC] für die Kündigung Ihres Telefonanschlusses herunter.