Was muss ich beim Umzug und den damit verbundenen Ummeldungen beachten?
Bei einem Wohnungswechsel müssen verschiedene Behörden mit einer Ab- und Ummeldung informiert werden. Damit Sie hier einen "kühlen Kopf" bewahren, hat die Umzugsauktion eine Aufstellung über die wichtigsten Bereiche aufgestellt sowie einige Musterschreiben verfasst.
Meldepflicht innerhalb von 1-2 Wochen
FinanzamtMeldepflicht nur bei einem Wechsel des Finanzamtes
StraßenverkehrsamtMeldepflicht innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Bei einem Umzug des Hauptwohnsitzes in einem neuen Zulassungsbezirk ist auch ein neues Nummernschild notwendig.
Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer
Zulassungsstelle und können bundesweit ein
Wunschkennzeichen reservieren.
Arbeitsamt
Sollten Sie Arbeitslosengeld erhalten, teilen Sie Ihren Wohnungswechsel umgehend der zuständigen Arbeitsagentur mit - Infos:
www.arbeitsagentur.de
Beachten Sie hier die Ummeldung von Kindergeld, Wohngeld, etc
GEZach dem Umzug muss neben Versorgern auch die GEZ Ihre Meldung erhalten, damit Ihre Rundfunkgebühren weiterhin abgerechnet werden können. Hier können Sie sich
online ummelden.
Wer die Müllabfuhrgebühren direkt an die Kommune zahlt, sollte daran denken, diese ab- und im neuen Ort wieder anzumelden.
BfADie Ummeldung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) ist auch per Mail möglich - Infos:
www.bfa.de
Denken Sie an die Ab- und Anmeldung Ihres bisheriges/neuen Energie-, Gas-,Wasserversorgers. Anbei einige hilfreiche Links:
www.strom-magazin.de/anbieter.phtml
(Hier finden Sie fast alle Energieversorgungsunternehmen Deutschlands)
www.vku.de bzw.
http://suche.wasser.de/
(Wasserversorger finden Sie u.a. beim Verband kommunaler Unternehmen)
Laden Sie sich bei uns einen
Musterbrief [30 kb, DOC] (.doc) für die Ab- und Anmeldung bei Ihrem Versorgungsbetrieb herunter.
Sollten Sie innerorts umziehen, ist ein Ummelden nicht nötig. Selbstverständlich können Sie auch bei einem Ortswechsel Ihrer bisherigen Bank treu bleiben. Wenn Sie die Bank wechseln, teilen Sie dies allen Geschäftspartnern mit. Genauso auch allen, die per Lastschrift von Ihrem Konto Abbuchungen tätigen.
VersicherungKlären Sie mit Ihrem Versichungsmakler ab, was sich durch die neue Wohnungssituation ändern könnte. Hier eine Aufstellung der Versicherungen, deren Leistungsumfang Sie prüfen sollten.
- Hausratversicherung
- Einbruchversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
etc.
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse umgehend bezüglich der neue Adresse um rechtzeitig eine neue Chipkarte zu erhalten.
Verändert sich durch Ihren Umzug auch die Mitgliedschaft in einem Verein? Hier eine Aufstellung, um keinen der Vereine/Mitgliedschaften zu vergessen:
- Mieterverein
- Sportverein
- Tierverein
- Verkehrsverein (ADAC)
- Tageszeitung
- Buchclub
- Zeitschriftenabonnements
etc.
Laden Sie sich bei uns einen
Musterbrief [20 kb, DOC] für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft herunter.
Die Telefon Ummeldung nehmen Sie bei Ihrer Telefongesellschaft vor. Die Deutsche Telekom bietet für die Kunden einen Umzugsservice an:
T-Online:
Umzugsservice
Telekom-Freecall: 0800 33 01000.
Stellen Sie bei der Post rechtzeitig einen Nachsendeauftrag. Ihre Post wird dann automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Hier können Sie
online einen Nachsendeauftrag erteilen.
Laden Sie sich bei uns einen
Musterbrief [20 kb, DOC] für die Kündigung Ihres Telefonanschlusses herunter.

