Umzugskosten

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Umzugskosten : Wichtige Infos & Tipps für Umzüge

Umzuziehen mit Umzugsfirmen kostet Geld – soviel steht fest. Entscheiden Sie sich für einen Wohnungswechsel in Eigenregie, so kommen Sie in aller Regel wesentlich günstiger weg als bei Inanspruchnahme einer Umzugsspedition – es wird Ihnen jedoch auch keine Arbeit abgenommen… Bei berufsbedingten Umzügen haben Sie die Möglichkeit, anfallende Kosten (auch für die Dienstleistungen einer Spedition) von der Steuer abzusetzen.

Privat bedingter Umzug

Die anfallenden Kosten für einen privat bedingten Umzug hängen von verschiedenen Faktoren ab: z.B. von der Transportdistanz zwischen Ausgangs- und Bestimmungsort oder der Menge und Art Ihres Umzugsgutes. Bedenken Sie, dass ein Kostenvoranschlag immer nur eine Schätzung des endgültigen Preises arstellt, und handeln Sie daher mit dem Umzugsunternehmen nach Möglichkeit einen Festpreis aus. Bei privat bedingten Umzügen entlohnt der Kunde die Spedition üblicherweise nach Auftragsdurchführung bzw. vor Entladung des Umzugsguts mit dem entsprechenden Betrag in Bar.

Z.B. können Kosten anfallen für:

  • die Bereitstellung von Umzugskartons
  • verwendetes (Pack- etc.) Material
  • beteiligte Umzugshelfer
  • die Dienstleistungen der Spedition
  • die Miete des Umzugstransporters
  • An-, Ab- und Ummeldungen

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Berufsbedingter Umzug

Wenn Sie nicht aufgrund privater Umstände umziehen, sondern Ihre Arbeitsstelle wechseln bzw. sich durch Ihren Wohnortwechsel die Fahrtzeit zu Ihrem bisherigen Arbeitsplatz um wenigstens eine Stunde vermindert, können Sie Ihre Umzugskosten steuerlich absetzen, in voller Höhe als Werbungskosten.

Dazu sind Sie ebenfalls berechtigt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
(a) Ihr Arbeitsplatz wird durch den Arbeitgeber an einen anderen Standort verlegt und Sie folgen nach, oder
(b) Ihr Arbeitgeber fordert Ihren Umzug in eine Dienstwohnung.

Die anfallenden Kosten berufsbedingter Umzüge können als Pauschalbetrag oder durch Einzelleistungsnachweise geltend gemacht werden. Vorsicht: Im Falle, dass Sie nach Ihrem Wohnungswechsel Ihren Wohnort beibehalten, in eine geräumigere Wohnung umziehen oder in eine Eigentums-immobilie investieren möchten, geht das Finanzamt davon aus, dass hierfür rein private Beweggründe eine Rolle spielen – und Sie werden daher Probleme haben, diese Annahme zu widerlegen!

Z.B. können Kosten anfallen für:

  • Inserat-Schaltungen
  • Fahrt- und Übernachtung: Die Suche nach einer neuen Bleibe kann teuer werden. Bei Vorlage der entsprechenden Nachweise können Sie die entstandenen Kosten von bis zu zwei Reise- und Aufenthaltstagen steuerlich geltend machen.
  • Immobilienhändler und Makler
  • Private sowie professionelle Umzugshelfer: Lassen Sie sich von den privaten Helfern unbedingt eine schriftliche Bestätigung ihrer Mitarbeit ausstellen; Sie können außerdem ausgezahlte Trinkgelder geltend machen.
  • Umzugs-Dienstleistungen der Spedition: Dies ist üblicherweise der größte Kostenfaktor eines Umzugs.
  • Transportversicherung
  • Lagerung von Umzugsgut: Wenn Sie bspw. aufgrund Ihres Stellungswechsels in eine weniger geräumige Wohnung ziehen (müssen), können Sie die Kosten für eine Zwischenlagerung Ihres momentan nicht benötigten Umzugsguts (z.B. Möbel) steuerlich absetzen.
  • Verpflegungsmehraufwand: Er ist mit bis zu € 20 veranschlagt.
  • Rundfunk- und Telefoninstallation: Wenn bspw. Ihre bisher verwendeten Rundfunk- und Fernsehantennen modifiziert werden müssen oder Kosten durch die notwendige Übernahme eines Telefonanschlusses bzw. durch die Neueinrichtung eines Anschlusses entstehen, können Sie auch diese Kosten geltend machen.
  • PKW-Ummeldung: Wenn Ihr Personalausweis, Ihr Fahrzeug- oder Führer-schein umgeschrieben werden muss und Ihnen dadurch Kosten für die Anschaffung eines neuen Kennzeichens entstehen, können Sie auch diese steuerlich absetzen.
  • Nachhilfeunterricht: Kosten für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes als notwendige Maßnahme infolge unterschiedlicher Schulsysteme sind ebenfalls absetzbar (ebenso wie sonstige Aufwendungen, die der Schulwechsel mit sich bringt: z.B. die Anschaffung neuer Bücher).

Tipp: Falls Sie nach vollzogenem Umzug nicht mehr genügend Energie aufbringen (wollen), alle einzelnen Kosten-Posten mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, können Sie sich Ihre Ausgaben auch einfach als Umzugspauschale zurückerstatten lassen!