Senken Sie die Kosten für Ihren Umzug
mit der Umzugsauktion
Umzug Kosten – Tipps und Tricks
Sie wollen umziehen? Ganz egal, ob Sie privat oder beruflich umziehen, ob Sie den Umzug in eigener Regie oder mit einem professionellen Umzugsunternehmen durchführen – ein Umzug zieht immer Kosten nach sich! Die vermeintliche preiswertere Variante des Do-It-Yourself Umzuges kann sich im Nachhinein schnell als nachteilig herausstellen, wenn man den ganzen Stress, die zeitintensive Planung und Organisation in Betracht zieht. Bei Umzügen, die berufsbedingt erfolgen, sollte jedoch die Frage der Kosten nicht im Vordergrund stehen, sind diese doch steuerlich absetzbar. Im Folgenden erfahren Sie was Sie bei Ihrem Umzug beachten sollten.
Privater Umzug
Die Wegstrecke, das Umzugsvolumen und die gewünschten Teil, beziehungsweise Zusatzleistungen sind die drei wichtigsten Komponenten, aus denen sich der Preis für einen Privatumzug mit einem professionellen Umzugsunternehmen zusammensetzen. Empfehlenswert dabei ist einen Festpreis mit Ihrem zuständigen Umzugsunternehmen zu vereinbaren, da die Erfahrung gezeigt hat, dass vorab erstellte Kostenvoranschläge meist nicht mit dem tatsächlichen Endpreis übereinstimmen. So stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihr Spediteur Ihnen im Nachhinein noch Zusatzleistungen berechnen will. Normalerweise werden die Kosten für einen privaten Umzug direkt nach dem durchgeführten Transport bar bezahlt. Nicht nur bei einem Umzug durch eine professionelle Umzugsfirma, sondern auch bei einem privaten Umzug entstehen für Sie Kosten. Diese setzen sich zusammen aus den folgend aufgeführten Faktoren:
- …Umzugskartons & Verpackungsmaterial (z.B. Luftpolsterfolie, Schutzdecken etc.)
- …Umzugshelfer (z.B. für Verpflegung und Trinkgeld)
- …den vereinbarten Service der Möbelspedition
- …die Anmietung eines Umzugstransporters
- …notwendige An-, Ab- und Ummeldungen
Wenn Sie den kostenlosen und unverbindlichen Service der umzugsauktion.de nutzen, werden Sie von preiswerten und qualifizierten Angeboten für Ihren Umzug profitieren und eine fachmännische Umzugsberatung durch unsere geschulten Mitarbeiter erfahren.
Beruflicher Umzug
Um die Kosten für einen beruflich bedingte Umzug steuerlich als Werbungskosten geltend machen zu können, muss eine der folgend aufgeführten Punkte zutreffen:
- Aufgrund Ihres Umzuges wird sich die Fahrtzeit zu Ihrem neuen Arbeitsplatz um eine Stunde reduzieren.
- Sie sind gezwungen umzuziehen, da der Firmenstandort verlegt wurde.
- Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie in eine Dienstwohnung einziehen.
Seien Sie sich aber darüber bewusst, dass ein weiterer Umzug an Ihrem neuen Wohnort, zum Beispiel in eine grössere Wohnung oder in eine Eigentumswohnung, nicht mehr beim Finanzamt steuerlich geltend machen können. Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Kosten beim Finanzamt einreichen können: Entweder pauschal oder durch Einzelnachweise. Sofern Sie sich für die letztere Möglichkeit entscheiden, sollten Sie die folgenden Kostenkomponenten anführen:
- Fahrt- und Übernachtungskosten
Kosten, die aufgrund Ihrer Wohnungssuche entstanden sind (maximal zwei Übernachtungen und zwei Reisetage), können Sie mit entsprechenden Nachweisen einreichen.
- Maklerkosten
- Speditionskosten
Da die Umzugskosten meist den Löwenanteil der gesamten Ausgaben darstellen, sollten Sie sich unbedingt eine separate Rechnung von Ihrem Umzugsunternehmen anfordern, welchen Sie dann an das Finanzamt übergeben können.
- Kosten für Inseraten in Zeitungen & speziellen Annoncenblättern
- Umzugshelfer
Lassen Sie sich auch von Ihren privaten Umzugshelfern einen Nachweis geben, dass Sie bei Ihrem Umzug mitgeholfen haben (inklusive entsprechender Bezahlung oder sogar Trinkgeldern), denn neben den professionellen Umzugshelfern, können auch diese Kosten geltend gemacht werden.
- Kosten für Lager
Lagerkosten fallen dann an, wenn Sie zum Beispiel von einer grösseren Wohnung in eine kleine Wohnung ziehen und deshalb gezwungen sind Ihre Möbel zwischenzulagern.
- Versicherungskosten für den Transport
- Nachhilfeunterricht
Da die meisten Bundesländer über unterschiedliche Schulsysteme und Stundenpläne verfügen, ist infolgedessen oft Nachhilfeunterricht oder neues Schulmaterial, wie Bücher etc. notwendig. Die Kosten, die dann durch einen Schulwechsel Ihres Kindes anfallen, können ebenso angeben.
- Kosten für Radio, TV & Telefon
Jegliche Kosten die aufgrund eines neuen Telefonanschlusses oder aufgrund von Veränderungen an TV Antennen anfallen, können Sie ebenfalls beim zuständigen Finanzamt einreichen.
- Ab-, An- und Ummeldungen
Darunter fallen nicht nur die normalen Ummeldekosten, sondern auch die Kosten für eine Neuanschaffung eines KFZ-Kennzeichens.