Umzugskosten : Wichtige Infos & Tipps
für Umzüge
Umzuziehen mit Umzugsfirmen kostet Geld – soviel
steht fest. Entscheiden Sie sich für einen Wohnungswechsel
in Eigenregie, so kommen Sie in aller Regel
wesentlich günstiger weg als
bei Inanspruchnahme einer Umzugsspedition – es wird Ihnen
jedoch auch keine Arbeit abgenommen… Bei berufsbedingten
Umzügen haben Sie die Möglichkeit, anfallende Kosten (auch
für die Dienstleistungen einer Spedition) von der Steuer
abzusetzen.
Privat bedingter Umzug
- Die anfallenden Kosten für einen
privat bedingten Umzug hängen von verschiedenen Faktoren ab:
z.B. von der Transportdistanz zwischen Ausgangs- und Bestimmungsort
oder der Menge und Art Ihres Umzugsgutes. Bedenken Sie, dass ein
Kostenvoranschlag immer nur eine Schätzung des endgültigen Preises
arstellt, und handeln Sie daher mit dem Umzugsunternehmen nach
Möglichkeit einen Festpreis aus. Bei privat bedingten Umzügen entlohnt
der Kunde die Spedition üblicherweise nach Auftragsdurchführung bzw.
vor Entladung des Umzugsguts mit dem entsprechenden Betrag in Bar.
Z.B. können Kosten anfallen für:
-
die Bereitstellung von Umzugskartons
- verwendetes (Pack- etc.) Material
- beteiligte Umzugshelfer
- die Dienstleistungen der Spedition
- die Miete des Umzugstransporters
- An-, Ab- und Ummeldungen
Berufsbedingter Umzug
-
Wenn Sie nicht aufgrund privater Umstände umziehen,
sondern Ihre Arbeitsstelle wechseln bzw. sich durch Ihren Wohnortwechsel die
Fahrtzeit zu Ihrem bisherigen Arbeitsplatz um wenigstens eine Stunde vermindert,
können Sie Ihre Umzugskosten in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzen.
Dazu sind Sie ebenfalls berechtigt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
(a) Ihr Arbeitsplatz wird durch den Arbeitgeber an einen anderen Standort verlegt
und Sie folgen nach, oder (b) Ihr Arbeitgeber fordert Ihren Umzug in eine Dienstwohnung.
Die anfallenden Kosten berufsbedingter Umzüge können als Pauschalbetrag oder durch
Einzelleistungsnachweise geltend gemacht werden. Vorsicht: Im Falle, dass Sie nach
Ihrem Wohnungswechsel Ihren Wohnort beibehalten, in eine geräumigere Wohnung umziehen
oder in eine Eigentums-immobilie investieren möchten, geht das Finanzamt davon aus,
dass hierfür rein private Beweggründe eine Rolle spielen – und Sie werden
daher Probleme haben, diese Annahme zu widerlegen!
Z.B. können Kosten anfallen für:
- Inserat-Schaltungen
- Fahrt- und Übernachtung: Die Suche nach einer neuen Bleibe kann teuer werden. Bei Vorlage
der entsprechenden Nachweise können Sie die entstandenen Kosten von
bis zu zwei Reise- und Aufenthaltstagen steuerlich geltend machen.
- Immobilienhändler und Makler
- Private sowie professionelle
Umzugshelfer: Lassen Sie sich von den
privaten Helfern unbedingt eine schriftliche Bestätigung ihrer Mitarbeit
ausstellen; Sie können außerdem
ausgezahlte Trinkgelder geltend machen.
- Umzugs-Dienstleistungen
der Spedition: Dies ist üblicherweise der größte Kostenfaktor eines
Umzugs.
- Transportversicherung
- Lagerung von Umzugsgut:
Wenn Sie bspw. aufgrund Ihres Stellungswechsels in eine weniger
geräumige
Wohnung ziehen (müssen), können Sie die Kosten für eine Zwischenlagerung Ihres momentan nicht benötigten
Umzugsguts (z.B. Möbel) steuerlich absetzen.
- Verpflegungsmehraufwand:
Er ist mit bis zu € 20 veranschlagt.
- Rundfunk- und Telefoninstallation:
Wenn bspw. Ihre bisher verwendeten Rundfunk- und Fernsehantennen
modifiziert werden müssen oder Kosten durch die notwendige Übernahme eines Telefonanschlusses bzw. durch
die Neueinrichtung eines Anschlusses entstehen, können Sie auch diese
Kosten geltend machen.
- PKW-Ummeldung: Wenn Ihr
Personalausweis, Ihr Fahrzeug- oder Führer-schein umgeschrieben werden muss und
Ihnen dadurch Kosten für die Anschaffung eines neuen Kennzeichens entstehen, können
Sie auch diese steuerlich absetzen.
- Nachhilfeunterricht: Kosten
für den Nachhilfeunterricht Ihres Kindes als notwendige Maßnahme infolge
unterschiedlicher Schulsysteme sind ebenfalls absetzbar (ebenso wie sonstige Aufwendungen, die der Schulwechsel
mit sich bringt: z.B. die Anschaffung neuer Bücher).
Tipp: Falls Sie nach vollzogenem Umzug nicht mehr genügend Energie aufbringen (wollen), alle einzelnen
Kosten-Posten mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, können Sie sich Ihre Ausgaben auch einfach als Umzugspauschale
zurückerstatten lassen!