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Umzugskosten pauschal von der Steuer absetzen
Das Finanzamt kommt demjenigen Arbeitnehmer entgegen, der sich der zunehmenden Mobilität im Arbeitsmarkt und auch sonst auf der Welt anpasst. Umzugskosten haben Sie nicht zu scheuen, selbst wenn Sie drei Mal im Jahr für 5.000.- € eine Umzugsfirma engagieren. Berufsbedingte Umzüge sind nämlich gänzlich von der Steuer absetzbar, indem die Umzugskosten als Werbekosten deklariert werden.
Beruflich bedingt ist ein Umzug nicht nur dann, wenn von einem Arbeitsplatzwechsel die Rede sein kann, sondern auch, wenn sich Ihre tägliche Fahrtzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt. Dabei gilt es nicht, zukünftig mit nur 10 km/h zur Arbeit zu gurken oder vom Auto auf zu Fuß umzusteigen.
Auch die steuerliche Absetzung der Kosten für einen privaten Umzug akzeptiert das Finanzamt, allerdings nur, wenn gesundheitliche Gründe für den Umzug ausschlaggebend sind. Reichen Sie dementsprechende Atteste ein und halten in freudiger Erwartung den Geldbeutel auf.
Ansonsten zählen private Umzugskosten in der Regel zu den normalen Lebensunterhaltskosten und sind somit steuerlich nicht absetzbar.
Es lohnt sich auf jeden Fall, sich etwas intensiver mit dem Thema „Umzugskosten von der Steuer absetzen“ zu befassen. In vielen Fällen können Umzüge zu einer Kostenbeteiligung des Finanzamts führen. Wer über alle Möglichkeiten der Steuerabsetzung Bescheid weiß, darf sich einer beträchtlichen Steuerersparnis gewiss sein.