Berufsbedingter Umzug günstig
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten bei der nächsten Einkommensteuererklärung absetzen.
Als Umzugskosten können praktisch alle Kosten, die bei der Vorbereitung und der Nacharbeit sowie während des Umzugs tatsächlich entstehen, angerechnet werden. Hierzu zählen doppelte Mietzahlungen, Kosten für die Umzugsfirma, der hoffentlich günstige Preis für das Mieten eines LKW, Renovierungskosten und auch die Verpflegung der Umzugshelfer am Umzugstag.
Um einen berufsbedingten Umzug handelt es sich in folgenden Fällen:
- Sie haben einen neuen Arbeitsplatz an einem anderen Ort
- Sie werden von Ihrem Arbeitgeber an einen anderen Ort versetzt
- Sie verkürzen den Arbeitsweg von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz erheblich, das heißt die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz verringert sich günstig um mindestens eine Stunde.
Privater Umzug
Seit dem 1. Januar 2006 ist auch ein Privatumzug aufgrund einer Gesetzesänderung steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Voraussetzung ist, dass der Umzug von einer Spedition bewerkstelligt wird. Mit einer Deckelung von 3000.- € können 20 Prozent der Rechnungssumme der Umzugsfirma steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können maximal 600.- € abgesetzt werden, was 20 Prozent der Rechnungssumme von 3000.- € entspricht. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Eine gültige Rechnung vom Umzugsunternehmen muss vorgelegt werden können.
- Der Nachweis der Zahlung auf das Konto der Spedition muss erbracht werden.