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1. Einreisebestimmungen für Uruguay

Visum/Aufenthaltsgenehmigung: Als deutscher Tourist benötigen Sie für einen Aufenthalt von drei Monaten in Uruguay kein Visum. Wenn Sie in dem Land leben möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die „residencia legal“, beantragen. Mit ihr bekommen Sie ein Touristenvisum für 90 Tage, das gegen eine geringe Gebühr um weitere 90 Tage verlängert werden kann. Für die Beantragung benötigen Sie einen Nachweis darüber, wie Sie Geld in Uruguay verdienen und den Lebensunterhalt bestreiten wollen. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein und muss in Uruguay von einem Notar beglaubigt werden. Als Nachweise sind geeignet:

  • Arbeitsverträge
  • Renten, Pensionen
  • Mieteinnahmen (mit Grundbucheintragung)
  • Einkünfte aus Eigentum oder Teilhaberschaft einer Firma
  • Erhaltene Unterhaltszahlungen.

2. Umzug Uruguay: Finanzielle Anforderungen

Die Einwanderungsbestimmungen in Uruguay sind hinsichtlich der finanziellen Absicherung recht moderat. Einen regelmäßigen Einnahmebetrag von 450 US-Dollar beziehungsweise 9.000 Pesos muss ein Erwachsener pro Monat nachweisen. Die Beträge sind durch entsprechende Kontoauszüge zu belegen. Ferner muss der Nachweis einer festen Wohnadresse in Uruguay durch die Polizei erfolgen.

 

3. Umzug nach Uruguay planen: Container und Packliste

Bei einem Umzug nach Uruguay kann das Umzugsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Dafür ist keine Daueraufenthaltsgenehmigung notwendig. Der laufende Antrag genügt. Die Spedition für Ihren Umzug sollten Sie mit Bedacht auswählen – Umzugsauktion hilft Ihnen dabei und schlägt Ihnen Angebote verschiedener Umzugsfirmen vor, wenn Sie eine Umzugsanfrage stellen. Die Kosten variieren von Unternehmen zu Unternehmen sehr stark. Der Transport erfolgt mit einem Container über den Seeweg nach Montevideo. Um einen problemlosen Weitertransport zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine Spedition vor Ort und einen Zollagenten damit zu beauftragen.

Für das Umzugsgut müssen Sie eine detaillierte Packliste erstellen, sowohl auf Deutsch als auch auf Spanisch. Wenn Sie bereits eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, muss zudem das uruguayische Konsulat zustimmen. Folgende Güter sind einzeln aufzuführen:

  • Möbel und Gartenmöbel
  • Elektrische Geräte (Hersteller, Modell, Seriennummer, Bezeichnung)
  • Maschinen und Werkzeuge.

Darüber hinaus müssen alle Umzugskartons explizit mit dem jeweiligen Inhalt beschriftet sein. Der deklarierte Wert sollte möglichst unter 10.000 US-Dollar liegen, da ansonsten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Prozent bei der staatlichen Versicherungsbank BSE hinterlegt werden muss. Die Kaution wird zurückgezahlt, sobald Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen.

 

4. Einwanderer in Uruguay: Arbeiten und Leben

Wer in Uruguay auf ein hohes Einkommen hofft, wird in der Regel enttäuscht. Lohnenswert ist in dem Land nur eine Selbstständigkeit als Unternehmer. Arbeitsmöglichkeiten in einem Anstellungsverhältnis gibt es vorwiegend in folgenden Branchen:

  • Baubranche
  • Hotelbranche
  • Immobilien
  • Landwirtschaft (Viehzucht, Fleischexport, Holzwirtschaft, Lederproduktion, Pferdezucht, Weinwirtschaft, Biolebensmittel)
  • Bergbau
  • Handwerk

 

5. Lebenshaltungskosten in Uruguay

In Uruguay gibt es günstige Immobilien, die leicht zu erwerben sind. Die Lebenshaltungskosten sind gering, man sollte mit etwa 60 Prozent seiner deutschen Ausgaben rechnen. Dementsprechend geringer fällt aber aus das Einkommen aus. Einkommen, das im Ausland erzielt wird, ist steuerfrei. Es gibt kaum Kriminalität im Land. Auch wer sich hier zur Ruhe setzen möchte, findet in Uruguay ein ruhiges und beschauliches Leben.

 

Tipps von Umzugspreisvergleich

  • Einkünfte, die Sie über das Internet beziehen (ohne dazugehörige Firma), Gehälter, die Sie in Deutschland oder einem anderen Land erhalten, sowie Aktien, Bankguthaben, Immobilienbesitz, Lebensversicherungen oder Wertpapierdepots erkennt die Einwanderungsbehörde nicht als ausreichende Sicherheiten an.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte sind in Uruguay gesucht. Lassen Sie sich Ihre Zeugnisse und Arbeitsbeurteilungen ins Spanische übersetzen, dann punkten Sie beim Vorstellungsgespräch. Wichtig ist, dass Sie die Landessprache sprechen, sonst haben Sie kaum Chancen auf gut dotierte Jobs.
  • Selbständigkeit in Uruguay: Wenn Sie eine Firma gründen möchten, ist kein Mindestkapital erforderlich. Ausländische Unternehmer stehen einheimischen Unternehmern rechtlich gleich gegenüber. Sie unterliegen keinen kommerziellen Einschränkungen.
  • Steuern in Uruguay: Bei Firmen und Einzelpersonen beträgt die Einkommenssteuer 25 Prozent, zudem gibt es Freibeträge. Unternehmen in den Freihandelszonen sind steuerfrei. In Uruguay kann bei Strafverfahren nur ein Richter Einsicht auf Bankkonten nehmen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Umzug mit Umzugspreisvergleich

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