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Auslandsversicherung

Versicherung im Ausland: Tipps für Auswanderer

Sie möchten ins Ausland umziehen und fragen sich, was mit Ihren deutschen Versicherungen geschehen soll? Brauchen Sie eine spezielle Auslandsversicherung, die Sie gegen Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit absichert? Wie sieht es mit der Autoversicherung aus? Umzugspreisvergleich.de gibt Antworten.

Grundsätzlich gilt für sämtliche Sozialleistungen und Versicherungen: Sobald Auswanderer für einen längeren Zeitraum oder sogar für immer ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, erlischt ihre Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Dann sind die Sozialversicherungen des Landes, in dem man lebt, zuständig. Das heißt: Nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Wohnsitz entscheidet über das zuständige Sozialversicherungssystem.

Inhaltsverzeichnis

  1. Krankenversicherung im Ausland: Das sind die Alternativen
  2. Auto mitnehmen: Braucht man einen spezielle Versicherung im Ausland?
  3. Weitere Auslandsversicherungen: Tipps und Wissenswertes

1. Krankenversicherung im Ausland: Das sind die Alternativen

Beim Auslandskrankenschutz sieht dies so aus: Wer seinen Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegt oder in einen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums umzieht, sollte sich extra fürs Ausland versichern. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) der gesetzlichen Krankenkassen beschränkt sich nämlich nur auf Behandlungen, die auch gesetzlich im EU-Aufenthaltsstaat Versicherten zusteht. Und diese Leistungen sind in der Regel geringer als in Deutschland. Das mag für die erste Zeit im neuen Land ausreichen, bei längerfristigen Aufenthalten sollten Sie jedoch eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen.

Diese Regelungen gelten allerdings nicht für alle Menschen, die innerhalb der EU umziehen. Für folgende Personen kann die Sozialversicherungspflicht in Deutschland weiterbestehen, obwohl sie im Ausland leben:

  • Grenzgänger
  • Erasmus-Studenten
  • Rentner/-innen
  • Entsandte (Arbeitnehmer, die zeitlich befristet im Ausland arbeiten)

Ob Sie zu diesen Ausnahmefällen gehören, sollten Sie individuell prüfen lassen, denn die Fortsetzung der Versicherung in Deutschland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) berät zu diesem Thema.

Sind Sie privat krankenversichert, zahlt Ihre Versicherung innerhalb der EU auch im Ausland. Doch Achtung: Die Versicherung muss nur die Leistungen erbringen, die sie auch in Deutschland übernehmen würde. Fragen Sie daher vor dem Auswandern in jedem Fall bei Ihrer Versicherung nach, wie weit Ihr Schutz im Ausland gilt. Ziehen Sie ins außereuropäische Ausland, endet das Versicherungsverhältnis im Allgemeinen. Eventuell können Sie aber Ihren Versicherungsschutz erweitern – fragen Sie nach.

Die meisten Auswanderer kommen also um den Abschluss einer speziellen Langzeit-Ausland-Krankenversicherung nicht herum, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, im Krankheitsfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

2. Auto mitnehmen: Braucht man einen spezielle Versicherung im Ausland?

Sie möchten Ihr Auto mit ins Ausland nehmen? Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen, müssen Sie auch Ihr Auto in Deutschland abmelden und im Auswanderungsland wieder anmelden. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die weiterhin in Deutschland gemeldet sind und deren Auslandsaufenthalt maximal ein halbes Jahr dauert. Sie müssen das Auto nicht ummelden und können die deutsche Kfz-Versicherung behalten.

Mit dem Abmelden des Kfz endet automatisch auch der Versicherungsschutz. Lassen Sie sich das Vertragsende jedoch vom Versicherer schriftlich bestätigen. Manche Gesellschaften stellen den Vertrag sonst nur ruhend.

In der Regel müssen Sie das Auto dann im Ausland wieder neu versichern. Probleme gibt es manchmal mit der Anerkennung des Schadensfreiheitsrabatts. Vielleicht hat Ihre alte Versicherung eine Dependance an Ihrem neuen Wohnort? Dann sollten Sie auf diese zurückgreifen, damit der Versicherer Ihren Schadensfreiheitsrabatt auch beim Neuvertrag berücksichtigt.

3. Weitere Auslandsversicherungen: Tipps und Wissenswertes

Prüfen Sie bei allen Versicherungen, die Sie besitzen (zum Beispiel Haftpflicht, Unfallversicherung oder Lebensversicherung), ob der Versicherungsschutz auch fürs Ausland gilt. Fragen Sie unbedingt bei der Versicherung nach, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die Versicherung Schutz gewährt. Der Grund: Manche Versicherungen begrenzen ihren Schutz im Ausland auf wenige Monate. Andere wiederum bieten keinen Auslandsschutz. Kündigen Sie diese Versicherungen rechtzeitig. Bei der Hausratversicherung zum Beispiel können Sie das in der Regel auch außerordentlich, weil mit dem Umzug ins Ausland das Versicherungsrisiko wegfällt.

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