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Umzug in die Schweiz

Großartige Alpenpanoramen, weitläufige Skigebiete und interessante Städte: Die Schweiz ist bei den Deutschen äußerst beliebt – und das nicht nur als Reiseland. Der Alpenstaat ist auch das am häufigsten gewählte Ausreiseland für Deutsche. Kein Wunder, locken doch neben wunderbaren Landschaften auch hohe Löhne, niedrige Steuern und ein sehr hoher Lebensstandard. Doch wer in das Land der Eidgenossen umziehen will, muss einiges beachten. Umzugspreisvergleich erklärt, worauf es ankommt.

 

Auswandern in die Schweiz

Wer in die Schweiz auswandern oder dort länger als drei Monate leben will, braucht vor allem eines: eine Arbeitsstelle. Selbstständige müssen nachweisen können, dass sie für sich selbst sorgen können. Mit diesen strengen Regeln will der Staat sicherstellen, dass seine Sozialsysteme nicht belastet werden. Für Studenten ist der Umzug in die Schweiz relativ einfach, etliche Regeln gelten für sie nicht. In jedem Fall sollten Sie sich bevor Sie auswandern mit allen Regelungen des Landes vertraut machen und ausführlich über den Umzug in die Schweiz informieren.

 

Wohnung in der Schweiz finden

Auch in der Schweiz gibt es Online-Portale zur Wohnungssuche – so kann man im ersten Schritt aus der Ferne nach einer Unterkunft suchen. „Die meisten deutschen Einwanderer ziehen aber innerhalb von 18 Monaten nochmal um“, berichtet Matthias Estermann, Gründer und Präsident des Vereins für Deutsche in der Schweiz aus seiner Erfahrung. Er arbeitet als Integrationsberater in Luzern und berät Deutsche beim Start im neuen Land. Sein Tipp lautet daher: „Ziehen sie zunächst in eine Pension oder für ein paar Wochen in ein möbliertes Appartement, schauen sich dann in Ruhe vor Ort um und begutachten die Infrastruktur. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Wohngebieten können sehr groß sein.“

Die Suche der perfekten Wohnung könne dann besser vor Ort erfolgen. Denn viele Vermieter in der Schweiz würden ihre Wohnungen noch am liebsten in den lokalen Zeitungen inserieren oder finden ihre Mieter über Beziehungen. „Es kann sich außerdem lohnen, bei den Verwaltungsgesellschaften der Immobilien direkt nachzufragen und sich auf deren Wartelisten setzen zu lassen“, rät Estermann.

 

Wohnung in der Schweiz mieten

Wer in der Schweiz nach einer Mietwohnung sucht, kommt in der Regel um die Maklergebühr herum. „Diese ist hier nicht üblich“, so Estermann. Die Kaution für eine Mietwohnung beträgt meist ein bis drei Monatsmieten. Man sollte aber damit rechnen, dass ein Vermieter von einem deutschen Bürger vielleicht eine höhere Kaution verlangt als von einem Eidgenossen. „Sehr beliebt sind in der Schweiz auch Kautionsversicherungen“, sagt Estermann.

Voraussetzung für eine Mietwohnung in der Schweiz ist eine Schweizer Haftpflichtversicherung. Sie springt bei außerordentlicher Abnützungen der Wohnung auf, für die der Mieter haften muss. Estermann zufolge reicht den Vermietern eine in Deutschland abgeschlossenen Police in der Regel nicht. Die Mieterhaftung ist im Mietvertrag festgeschrieben. „Die Leistungen und Deckungen der schweizerischen Versicherer sind aber auch besser“, so Estermann.

 

Besonderheiten beim Umzug und den Zollvorschriften

Beim Umzug von Deutschland in die Schweiz ist einiges zu beachten. Hilfreich kann es sein, ein Umzugsunternehmen – Schweizerisch Zügelfirma – zu wählen, das auf grenzüberschreitende Umzüge spezialisiert ist. Kostensenkend wirkt es, wenn die Firma Leerfahrten vermeidet. Für Wagen über 3,5 Tonnen ist eine Schwerverkehrsabgabe zu zahlen, außerdem gilt ein Sonntags- und Nachtfahrverbot. Der Grenzübertritt sollte so geplant werden, dass er innerhalb der Öffnungszeiten des Zollamtes erfolgt – am Wochenende haben die meisten Zollstellen geschlossen.

Nur wer bei der Einreise in die Schweiz die Verlegung seines Wohnsitzes nachweist oder für ein Studium umzieht, darf seinen kompletten Besitz in das Land einführen. Dann nämlich gelten die Gegenstände als Übersiedlungsgut. Deshalb müssen an der Grenze Dokumente wie die Abmeldebestätigung vom bisherigen Wohnsitz sowie der Miet- oder Arbeitsvertrag gezeigt werden. Zudem ist ein Antragsformular notwendig. Die eidgenössische Zollverwaltung stellt es online bereit.

Verlangt wird außerdem eine Auflistung aller Gegenstände, die in das Land gebracht werden. Diese bereitet man am besten schon beim Packen vor. „Dabei muss nicht jedes Teil einzeln aufgelistet werden. Es reicht zum Beispiel, wenn auf der Liste steht: ein Karton Schuhe, zwei Kartons Bücher, Besteck und Gläser“, so Estermann.

Voraussetzung für die Einfuhr des Hausrates ist, dass sich dieser seit mindestens sechs Monaten im eigenen Besitz befindet. Als Nachweis genügen im Zweifel Quittungen. Ohne Nachweise werden für die Einfuhr von Gütern in die Schweiz Zölle fällig – und das kann richtig teuer werden. „Wer seine in einem deutschen Ikea gekauften und noch verpackten Möbel in die Schweiz bringen will, darf sich nicht wundern, wenn er an der Grenze Probleme bekommt und Zoll zahlen muss“, sagt Estermann. Wer im Zuge einer Heirat in die Schweiz zieht, darf seine Hochzeitsgeschenke abgabenfrei einführen. Die Einfuhrbestimmungen sehen vor, dass Waffen nur mit Bewilligung in das Land gebracht werden dürfen. Für bestimmte Pflanzen gelten Einfuhrverbote, da sie als mögliche Träger von besonders gefährlichen Schadorganismen betrachtet werden. Eine Liste finden Sie hier.

Ähnlich wie beim Hausrat gilt auch beim Wagen: Besitzt man das Auto seit mindestens einem halben Jahr, darf es zollfrei eingeführt werden. Die sogenannte Immatrikulation des Wagens wird beim örtlichen Straßenverkehrsamt vorgenommen. Für Autobahnen und Schnellstraßen werden sogenannte Vignetten benötigt.

 

Anmeldung beim Personenmeldeamt

Innerhalb weniger Tage nach dem Umzug in die Schweiz müssen sich Neubürger beim Personenmeldeamt anmelden. Dafür wird eine Gebühr fällig. Die Frist und die Kosten hängen von der Gemeinde ab. Vorzulegen sind ein Passfoto, Reisepass, Familienbuch, Arbeitsvertrag oder Unizulassung und Mietvertrag. Wer in die Wohnung seines Partners zieht, muss dessen Bescheinigung vorlegen, sagt Estermann: „Der Vermieter muss genehmigen, dass eine weitere Person einzieht.“

 

Aufenthaltsbewilligung ist Pflicht für Neubürger

Wer länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten will, braucht eine Aufenthaltsbewilligung. Diese werden in unterschiedlicher Länge vergeben, in erster Linie abhängig vom Arbeitsvertrag. Neubürger haben rechtlich drei Monate Zeit, um sie zu beantragen – man sollte aber nicht allzu lange damit warten, empfiehlt Estermann: „Was viele Einwanderer nicht wissen und oft auch nicht beachten: Ohne eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis darf man in der Schweiz eigentlich nicht arbeiten. Viele beginnen aber schon zu arbeiten, bevor sie die Dokumente in Händen haben.“ Die Bearbeitung des Antrags könne vier bis sechs Wochen dauern. Angestellte legen dafür neben dem Pass auch den Arbeitsvertrag vor. Selbstständige müssen nachweisen, dass sie ihren Unterhalt selbst bestreiten können.

 

Eigenheiten der Krankenversicherung in der Schweiz

Wer sich in der Schweiz niederlassen möchte, braucht eine schweizerische Krankenversicherung. „Jeder, der vor hat, in die Schweiz zu ziehen, sollte sich mit dem Thema Krankenversicherung rechtzeitig auseinandersetzen. Dieser Bereich ist in der Schweiz deutlich komplizierter als in Deutschland“, sagt Estermann.

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Familienversicherung. Jede Person hat eine eigene Versicherung, die frei gewählt werden kann. Auch Angestellt zahlen die komplette Kopfpauschale selbst, zudem müssen sich die Versicherten an den Behandlungskosten beteiligen. „In der Schweiz wird die Krankenversicherung anders als in Deutschland nicht in Relation zum Lohn berechnet, sondern hängt allein von Alter, Wohnort und Versicherungsgesellschaft ab“, so Estermann. Das ist vor allem für Besserverdiener positiv.

Es gibt eine obligatorische Grundversicherung, die aber nur grundsätzliche Leistungen abdeckt. Daher haben die meisten Schweizer Zusatzversicherungen, die sich sehr stark in ihren Leistungen und Tarifen unterscheiden. „Zahnzusatzversicherungen sind bei den Schweizern unbeliebt, Zahnbehandlungen werden privat bezahlt“, sagt der Integrationsberater. Wegen der großen Unterschiede in den Leistungen, Kosten und der Vielzahl an Krankenkassen (rund 80) empfiehlt Estermann, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Abgeschlossen werden muss die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung am Wohnort. Gezahlt wird sie rückwirkend ab diesem Tag.

 

Was Sie für Anmeldung und Erwerbstätigkeit benötigen

Nach der Einreise haben Sie eine Woche Zeit, sich bei einer Wohngemeinde als Neubürger anzumelden. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:

  • Personalausweis/Pass
  • Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Studienbescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • aktuelles Passbild

Das Recht auf Erwerbstätigkeit und Aufenthalt erhalten Sie, wenn Sie beim Arbeitsamt des zuständigen Kantons den Nachweis über den Besitz dieser Unterlagen erbringen:

  • Einstellungserklärung Ihres Arbeitgebers oder den Nachweis der selbstständigen Tätigkeit
  • Arbeitsvertrag
  • gültiger Personalausweis

 

Umzug Schweiz Checkliste

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um gültige Reisedokumente.
  • Sammeln Sie die Kaufbelege zum Nachweis des Anschaffungszeitpunkts von Möbeln, Pkw und anderem Besitz.
  • Überprüfen Sie Impfschutz und Ausweispapiere Ihrer Haustiere.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie keine problematischen Güter in die Schweiz einführen.
  • Holen Sie rechtzeitig Angebote von Speditionen für Ihren Umzug ein.

Umzug in die Schweiz - Fragen und Antworten (FAQ)

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