Jetzt Angebote von Umzugsunternehmen einholen

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Sie erteilen hier keinen Auftrag
  • Bis zu 40% Umzugskosten sparen
COVID-19 Information +++ Alle über diese Plattform vermittelten Umzüge können durchgeführt werden +++

Umziehen während Corona – das gilt es zu beachten (Stand: 07.01.2022)

07.01.2022 - Aufgrund der aktuellen Infektionslage herrscht Unsicherheit in Hinblick auf Umzüge. Dürfen private Helfer weiterhin unterstützen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Umzug in Zeiten der Corona-Krise: Die Infektionslage im Januar 2022 ist angespannt. Die immer domnanter werdende Omikron-Variante und teils individuellen Regelungen der Bundesländer sorgen für Verunsicherung: Was ist erlaubt und was nicht? Was bedeutet das für den geplanten Umzug? Die wichtigsten Antworten:

Corona-Krise – ist ein Umzug jetzt verboten?

Nein, ein grundsätzliches Verbot für Umzüge gibt es weiterhin nicht. Der Umzug muss aber innerhalb Deutschlands stattfinden, sonst könnten durchaus andere Regeln durch das jeweilige Zielland gelten. Da sollte sich frühzeitig mit der dort zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt werden.

Außerdem wichtig: Die umziehende Person darf zur Zeit des Umzuges nicht mit dem Coronavirus infiziert sein oder wegen einer vermeintlichen Infektion unter Quarantäne stehen. Das ist durch die Quarantänemaßnahmen des Robert Koch-Instituts geregelt. Wer infiziert ist oder in Quarantäne auf ein Testergebnis wartet, darf die Wohnung nicht verlassen – das macht dann auch einen Umzug unmöglich. Es sei denn, das Gesundheitsamt spricht eine ausdrückliche Erlaubnis aus.

Gibt es hier regionale Unterschiede?

Obwohl die neuerlichen Regelungen einheitlicher sind, ist es durchaus möglich, dass es in vereinzelten Bundesländern abweichende Regelungen gibt. Wichtig ist hierbei immer der Inzidenzwert einer Kommune, also die Anzahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner. Bewohner von Städten und Kreisen mit einem Inzidenzwert über 200 dürfen sich ab 11. Januar 2021 nur in einem 15-Kilometer-Radius bewegen. Dadurch kann in einem Ort eine andere Regelung gelten als im Nachbarort. Im Zweifel sollte sich der Umziehende deshalb vorab sowohl bei der zuständigen Behörde des jetzigen Wohnortes als auch des neuen erkundigen, was es zu beachten gibt. Generell sollte ein Umzug jedoch als triftiger Grund gelten, weshalb die 15-Kilometer-Regelung in diesem Fall außer Kraft gesetzt ist. Erkundigen Sie sich über die aktuellen Coronaregeln in den einzelnen Bundesländern.

COVID-19: Was gibt es bei einem Umzug zu beachten?

Wie überall sollten auch bei einem notwendigen Umzug die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden. Auch bei Umzugsunternehmen kann es zurzeit sein, dass es bei der Durchführung der Umzüge zu ungewöhnlich erscheinenden Maßnahmen kommen kann. So werden im Zweifel die Fahrzeuge regelmäßig desinfiziert. Viele Firmen statten ihre Angestellten jetzt mit Handschuhen aus und verteilen sie, soweit das möglich ist, auf mehrere Fahrzeuge. Je nach Region kann mittlerweile auch im öffentlichen Raum – meist in vielfrequentierten Straßen – das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend sein.
Während Verpackungsmaterialien in der Regel von den Möbelpackern wieder mitgenommen wurden, müssen diese aus hygienischen Gründen zurzeit oftmals von den Kunden entsorgt werden.

Wie hoch ist das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus bei einem Umzug?

Das Ansteckungsrisiko ist nicht anders als bei anderen Kontakten. Deswegen sollten auch hier soweit wie möglich die Hygieneregeln eingehalten werden. Das heißt: kein Händeschütteln, nicht ins Gesicht fassen, regelmäßig mit Seife die Hände waschen und mindestens anderthalb Meter Abstand halten. Insbesondere der letzte Punkt ist beim Tragen von Möbelstücken leider nicht immer möglich. Die Räume sollten auch an kalten Tagen stets gut gelüftet sein.

Ab wann müsste der Umzug wegen Corona verschoben werden?

Verschoben werden muss ein Umzug nur dann, wenn die umziehende Person infiziert ist, unter Quarantäne steht und keine ausdrückliche Sondergenehmigung vom Gesundheitsamt hat.

Können geplante Umzüge noch storniert oder verschoben werden?

Da kommt es darauf an, was vertraglich festgehalten ist – es ist also vom Einzelfall abhängig. Ein triftiger Grund den Umzug zu verschieben wäre, wenn eine Person in Quarantäne ist oder der Umzug in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region stattfindet. Im Zweifel ist die zuständige Behörde der passende Ansprechpartner.

Digitale Besichtigung: Schnell & einfach zum Umzugsangebot

Planen Sie einen Umzug? Nutzen Sie jetzt die digitale Besichtigung: Im persönlichen Kontakt via Smartphone, Tablet oder Laptop gehen Sie mit dem Umzugsberater Ihr Umzugsgut durch und erfassen den Umfang Ihres Umzugs sehr genau. Auf dieser Basis können für Sie passgenaue Umzugsangebote in kurzer Zeit erstellt werden. Vergleichen Sie direkt nach dem virtuellem Rundgang Angebote von qualitätsgeprüften Firmen. Nach der Besichtigung erhalten Sie direkt erste Angebote von professionellen Umzugsunternehmen.

Jetzt Umzugsanfrage stellen

Dürfen private Umzugshelfer während der Coronakrise unterstützen?

Grundsätzlich ja, Privatpersonen dürfen helfen. Umzüge im Freundes- und Bekanntenkreis sind private Zusammenkünfte. Für sie gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen für private Treffen.
Private Zusammenkünfte, an denen Personen ohne Impfung oder Genesenenstatus teilnehmen, müssen auf den eigenen Haushalt sowie zwei weitere Personen beschränkt werden. Diese Kontaktbeschränkung gilt immer, sobald Ungeimpfte an dem Treffen teilnehmen. In diesem Fall dürfen dann nur zwei weitere Personen beim Umzug helfen.

Treffen sich nur Gimpfte beziehungsweise Genesene, ist die Zusammenkunft auf maximal zehn Personen zu beschränken.

Wichtig: Kinder unter 14 Jahren werden die Kalkulation der Gesamtzahl nicht einberechnet. Außerdem gelten Ehepartner, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, unabhängig vom Wohnort. Geimpfte und Genesene sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen. Hierzu ist im Mai 2021 eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten.

Informieren Sie sich vor dem Umzug über die geltenden Regeln und Kontaktbeschränkungen in Ihrem Bundesland.

Deswegen gilt die Empfehlung, ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen.

Auch mit dem privaten Helfer ist weiterhin auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Wo das nicht möglich ist, wird das Tragen einer Maske empfohlen.

Fängt mein Mietvertrag trotz SARS-CoV-2 zum vereinbarten Termin an?

Ja, da spricht nichts dagegen.

Interview mit Christian Gimbel, Geschäftsführer der Umzugsauktion Verwaltungs GmbH

Foto von Christian Gimbel

Arbeiten die Umzugsunternehmen von Umzugsauktion noch?

Ja. Von unseren über 600 angeschlossenen Unternehmen arbeiten 90 bis 95 Prozent auch 2021 in der Corona-Krise weiter. Vor allem bei regionalen Umzügen unter 100 Kilometern vermerken wir seit Anfang der Krise im März 2020 ein Auftragsplus. Umzugsauktion.de sowie das Schwesterportal umzugspreisvergleich.de vermittelten in den Monaten Januar bis Oktober bis zu 1.900 Umzüge pro Monat – das sind 15 Prozent mehr als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Das ist dadurch bedingt, dass viele Do-it-Yourself-Umzüge mit Freunden und Bekannten aufgrund der Kontaktbeschränkungen ausfallen mussten und müssen.

Bei den Umzügen im überregionalen Bereich sah es zunächst so aus, als würden wir ein leichtes Minus verzeichnen. Etwa 15 Prozent der Umzüge sind im Normalfall für das Ausland bestimmt. Wegen der geschlossenen Grenzen fielen während der ersten Corona-Welle bis April 2020 viele Aufträge weg. In die Schweiz und nach Österreich beispielsweise durfte man nur unter besonderen Bedingungen umziehen.
Als im Sommer dann viele Länder ihre Regelungen lockerten, stiegen die Anfragen für Auslandsumzüge sprunghaft an, sodass im Gesamtjahr 2020 das Auftragsvolumen auch dort deutlich über den Vorjahren lag.

Findet der Umzug innerhalb Deutschlands zum gebuchten Termin statt?

Ja, es gibt keinen Grund, fixe Termine abzusagen. Sollte es zu Überkapazitäten kommen, werden Aufträge an andere Firmen vermittelt. Das ist eine „Win-Win-Win“-Situation! Für das Unternehmen, das den Auftrag nicht hätte erfüllen können, für das, das den Auftrag übernimmt und letztlich auch für den Kunden, der pünktlich umziehen kann. Wer aber jetzt spontan ein Umzugsunternehmen mit einem Umzug beauftragen möchte, muss mit einer Wartezeit rechnen, da jetzt eine höhere Auftragslage als üblich herrscht.

Kann ein Umzugsunternehmen von Umzugsauktion noch absagen?

Ein Umzug, der morgen ansteht, wird nicht abgesagt. In diesem Fall müsste auch die Firma haften. Ob aber ein Umzug im Prinzip abgesagt werden kann, liegt an dem jeweiligen Vertrag, der zwischen Kunde und Firma geschlossen wurde. Es gibt von Umzugsauktion.de keine standardisierten Verträge für die uns angeschlossenen Unternehmen. Manche Firmen lassen sich beispielsweise die Situation offen, um flexibel reagieren zu können.

Besteht Rechtssicherheit, wenn ein Umzugstermin durch gesetzliche Auflagen ausfällt?

Juristisch ist die Rechtslage noch nicht geklärt. Bislang würde von unserer Seite die „höhere Gewalt“ gelten, die auch bei Unwetter das Ausführen unserer Leistung verhindern würde. Heißt: Wenn der Gesetzgeber eine Ausgangssperre und das Berufsverbot für uns aussprechen würde, dann ist die Umzugsfirma auch nicht verpflichtet, Schäden oder Folgekosten zu erstatten. Es gibt demnach auch keinen Anspruch auf mögliche Ersatzleistung.

Hat sich die Arbeit der Spediteure während der Corona-Pandemie verändert?

Vereinzelt haben Firmen einen höheren Hygiene-Standard eingeführt. Hände waschen und Abstandhalten, Flächen desinfizieren, Räume Lüften und Maske tragen gehören dazu.

Kostenlos Angebote für Ihren Umzug vergleichen

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Sie erteilen hier keinen Auftrag
  • Bis zu 40% Umzugskosten sparen

Ihre Ansprechpartner

Andreas Kaufmann

Andreas Kaufmann

Umzugsberater

E-Mail:
andreas.kaufmann@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -139
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Moritz Brehme

Moritz Brehme

Umzugsberater

E-Mail:
moritz.brehme@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -138
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Kathrin Merkel

Kathrin Merkel

Umzugsberaterin

E-Mail:
kathrin.merkel@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -136
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Catalina Hosenseidl

Catalina Hosenseidl

Umzugsberaterin

E-Mail:
catalina.hosenseidl@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -132
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Nans Rüttgers

Nans Rüttgers

Umzugsberater

E-Mail:
nans.ruettgers@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -131
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Sven Schünemann

Sven Schünemann

Umzugsberater

E-Mail:
sven.schuenemann@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -134
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Andrea Grimm

Andrea Grimm

Umzugsberaterin

E-Mail:
andrea.grimm@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -135
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166
Sören Bohnet

Sören Bohnet

Umzugsberater

E-Mail:
soeren.bohnet@umzugsauktion.de
Telefon:
+49 7663 - 91 43 -133
Telefax:
+49 7663 - 91 43 -166