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Umzug Arbeitsamt: Was Arbeitssuchende beachten müssen

Wenn Arbeitssuchende in eine neue Wohnung oder sogar in eine neue Stadt umziehen, gibt es einige Aspekte zu beachten. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Informationen für einen Umzug und den dazugehörigen Umgang mit dem Arbeitsamt.

  1. Was müssen Arbeitssuchende beim Ummelden beachten?
  2. Übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?
  3. Kostenübernahme beim Umzug mit Umzugsunternehmen

1.Was müssen Arbeitssuchende beim Ummelden beachten?

Wann: Wer Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bezieht, ist verpflichtet, einen Umzug beim Arbeitsamt zu melden. Und zwar unverzüglich. Wenn Sie sich rechtzeitig ummelden, können Sie finanzielle Nachteile vermeiden. Ihren Umzug melden Sie dem Arbeitsamt online oder telefonisch.

Wo: Im Internet finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ein Online-Formular ("Veränderungsmitteilung"), das sich einfach ausfüllen lässt. Dieses erhalten Sie ebenfalls in Ihrem Jobcenter. Ebenso unkompliziert teilen Sie ihre neue Adresse unter der kostenlosen Telefonnummer mit: 0800-4555500.

Melden Sie den Umzug nicht, kann das Amt die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen. Grund hierfür ist, dass eine wichtige gesetzliche Bedingung nicht mehr besteht – Sie sind für die Arbeitsvermittlung nicht mehr verfügbar. Ein Nachsendeantrag deckt dies nicht ab. Mit einer rechtzeitigen Meldung Ihres Umzugs beim Arbeitsamt stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin erreichbar sind. Somit verhindern Sie einen möglichen Ausfall oder Rückforderungen des Arbeitslosengeldes. Als rechtzeitig gilt hierbei ein Zeitpunkt spätestens eine Woche vor dem Auszug. Ist nach dem Umzug eine andere Stadt eine andere Arbeitsagentur zuständig, melden Sie sich beim neuen Jobcenter so früh wie möglich. Nur dann ist gewährleistet, dass die Zahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen. Denken Sie zudem Sie an das Ummelden beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Wird dies vergessen, ist die Agentur für Arbeit auch in diesem Fall berechtigt, gezahlte Leistungen zurückzufordern.

Achtung: Ein Nachsendeauftrag reicht nicht aus. Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei dem zuständigen Arbeitsamt an!

2.Übernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten?

Ob sich das Arbeitsamt an den Umzugskosten beteiligt, ist abhängig von der jeweiligen Situation. Hat ein Empfänger des ALG I beispielsweise einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden, liegt es im Interesse des Arbeitsamtes, den Umzug zu unterstützen. Denn durch den neuen Job wird der Empfänger wieder zum Beitragszahler. Aufgrund der Arbeitslosigkeit während des Wohnungswechsels stehen Beitragsempfängern geringe oder keine finanziellen Mittel für den notwendigen Umzug zur Verfügung. Als notwendig erachtet das Arbeitsamt einen Umzug für einen neuen Arbeitsplatz, wenn der tägliche Arbeitsweg die Zeit von 2,5 Stunden überschreitet. Das Amt übernimmt jedoch nicht alle anfallenden Umzugskosten, sondern die, die es als angemessen erachtet. Was genau dies bedeutet, lässt sich nicht pauschal sagen und wird im Einzelfall entschieden.

Es besteht kein Anspruch auf die Kostenübernahme für den Abbau der Möbel, Verpackungsmaterial oder das Packen der Umzugskartons. Kosten für eine eventuelle Renovierung oder die Mietkaution gewährt Ihnen das Amt als Darlehen.

3. Kostenübernahme beim Umzug mit Umzugsunternehmen

Auch wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen wollen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. In 30-40% der Fälle übernehmen der Arbeitgeber oder das Amt die Kosten für das Umzugsunternehmen.

Voraussetzung für die Übernahme der Umzugskosten: Sie müssen  dem Arbeitsamt neben Ihrem Mietvertrag mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen vorlegen. Umzugsangebote erhalten Sie ganz bequem und unverbindlich durch eine Umzugsanfrage auf Umzugsauktion. Füllen Sie einfach die Anfrage aus und erhalten Sie innerhalb weniger Tage Angebote von Umzugsunternehmen, die Sie dem Arbeitsamt vorlegen können. So sparen Sie sich viel Zeit und den Aufwand, Umzugsfirmen selbst anzuschreiben, um Angebote von ihnen einzuholen. Da Sie die Angebote über eine Plattform erhalten, lassen Sie sich besser vergleichen, als direkt über die Umzugsunternehmen eingeholte Kostenvoranschläge. So erleichtern Sie auch dem Arbeitsamt die Arbeit und erhöhen mitunter Ihre Chance auf Kostenübernahme.

Zur Kostenübernahme bei Hartz IV-Umzug

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II und planen einen Umzug? Informieren Sie sich hier über die Kostenübernahme sowie über Ihre Rechte und Pflichten beim Hartz IV-Umzug.

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