Ummelden nach dem Umzug

Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause angekommen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden sowie diversen Institutionen und Behörden Ihre neue Adresse mitteilen. In einigen Fällen geht das inzwischen online. Einen praktischen Überblick erhalten Sie von Umzugsauktion.

Inhaltsverzeichnis

  1. Checkliste Ummelden: Wem muss ich meinen Umzug melden?
  2. Folgende Ummeldungen könnten für Sie noch relevant sein
  3. Ummelden - Fragen und Antworten (FAQ)

Checkliste Ummelden: Wem muss ich meinen Umzug melden?

  • Einwohnermeldeamt: Alle Einwohner Deutschlands sind verpflichtet, ihren Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anzumelden. Beachten Sie die Ummeldefrist: Maximal zwei Wochen nach dem Umzug haben Sie Zeit für die Ummeldung. Wird die Frist deutlich überschritten, kann das Einwohnermeldeamt bis zu 500 Euro Ordnungsgeld verhängen. Für das Anmelden Ihres neuen Wohnsitzes brauchen Sie einen gültigen Personalausweis. Als Mieter benötigen Sie seit 01.11.2015 zusätzlich eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Ihnen Ihr Wohnungsgeber, beispielsweise Ihr Vermieter oder die Verwaltungsgesellschaft der Wohnung, ausstellt.
  • Zweitwohnsitz anmelden: Wer einen Nebenwohnsitz benötigt, zum Beispiel, weil er einen Job fernab der Familie angenommen hat, muss ihn rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde anmelden. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Einige Gemeinden erheben jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer. Diese orientiert sich prozentual an der Höhe der Nettokaltmiete und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich bemessen.
  • Finanzamt: Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sollten Sie Ihr bisheriges Finanzamt darüber informieren und ihm die neue Adresse und Ihre Steuernummer mitteilen. So ermöglichen Sie einen nahtlosen Übergang vom einen zum anderen Finanzamt. Ist nach dem Umzug immer noch dasselbe Finanzamt für Sie zuständig, reicht es, wenn sie ihm die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung zukommen lassen.
  • Agentur für Arbeit: Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit um, wenn Sie Leistungen beziehen. Ihre Akte wird dann automatisch an die neue zuständige Dienststelle weitergeleitet.
  • Kfz ummelden: Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, muss auch dieses beim Umzug ummelden, damit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert werden können. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes müssen Sie nur Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den neuen Wohnsitz informieren und Ihre neue Anschrift bei der Kfz-Zulassungsstelle in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen lassen. Wenn Sie allerdings in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie für die Ummeldung in der Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist nicht nötig, denn seit dem 01. Januar 2015 dürfen Kfz-Fahrer bei einem bundesweiten Umzug ihr bisheriges Kennzeichen behalten.
  • Banken und Sparkassen: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob sie einen Umzugsservice anbietet und besprechen Sie sich mit Ihrem zuständigen Berater. In der Regel ist mit einem Umzug nicht zwangsläufig ein neues Bankkonto erforderlich.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Jeder Haushalt muss einmal im Monat einen Rundfunkbeitrag entrichten, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Rundfunkgeräte im Haushalt. Auf der Webseite rundfunkbeitrag.de können Sie sich im Falle eines Umzugs online ummelden. Wer zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründet, muss sich dort neu anmelden.
  • Nachsendeauftrag Deutsche Post: Mit einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post werden alle Brief- und Paketsendungen an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dies können Sie online für einen Zeitraum von sechs, zwölf oder 24 Monaten beantragen. Planen Sie jedoch einen Vorlauf von mindestens fünf Tagen ein.
  • Versorgungsbetriebe (Gas, Wasser, Strom): Bevor Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versorgungsbetriebe für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme informieren. Falls Sie weiterhin Kunde bei diesen Betrieben bleiben möchten, müssen Sie ihnen lediglich die neue Adresse und den Umzugstermin mitteilen. Wenn Sie die Anbieter wechseln möchten, sollten Sie die bisherigen Verträge rechtzeitig kündigen. Hier sind Kündigungsfristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten üblich. So vermeiden Sie, nach dem Auszug für den Verbrauch des Nachmieters zu zahlen. Anschließend können Sie Verträge mit neuen Versorgungsbetrieben abschließen.
  • Telefon und Internet: Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Ummelden Ihres Telefon- und Internetanschlusses. So stellen Sie sicher, dass Sie am neuen Wohnort gleich erreichbar sind.
  • Kindergarten und Schule: Wer Kinder hat, sollte sich vor dem Umzug rechtzeitig um den Kindergarten- bzw. Schulwechsel des Nachwuchses kümmern. Planen Sie etwas Zeit ein, um eine passende Institution zu finden. Freie Kindergartenplätze sind vielerorts Mangelware und Schulen müssen nicht jeden Schüler aufnehmen. Doch als Elternteil sind Sie dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind seine Schulpflicht ohne Unterbrechung erfüllen kann.
  • Hundesteuer: Hundebesitzer sollten daran denken, ihren Vierbeiner umzumelden. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss der zuständigen Behörde lediglich die neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie allerdings in eine andere Gemeinde, gilt es, den Hund in der bisherigen Gemeinde ab- und in der neuen anzumelden. In der Regel ist hierfür das Finanzamt, manchmal auch das Einwohnermeldeamt zuständig. Beachten Sie, dass sich bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinweg der Steuerbetrag ändern kann. Dieser wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich kalkuliert.

Umzug ummelden Checkliste – HIer kostenlos herunterladen

Vergessen Sie im Umzugstress nicht das Ummelden. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick, bei welchen Stellen Sie Sich ummelden sollten.

Ummelden-Checkliste herunterladen

Liste sonstige Ummeldungen

Denken Sie auch an diese Ummeldungen:

  • Arbeitgeber
  • Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt etc.)
  • Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall-, Zusatzversicherung etc.)
  • Bausparkasse
  • Kindergarten, Kindergeldstelle
  • Krankenkasse
  • Mobilfunkanbieter
  • Verlage (Zeitungs-Abo)
  • Schule oder Hochschule
  • Online-Shops und Online-Dienste

Ummelden - Fragen und Antworten (FAQ)

Wieviel kostet das Ummelden?

  • Wohnsitz ummelden: Meist kostenlos, einige Städte und Gemeinden verlangen 10 Euro.
  • Zweitwohnsitz anmelden: Meist kostenlos, sonst maximal 10 Euro.
  • Auto ummelden: 15-30 Euro (plus 20-30 Euro für neues Nummernschild).
  • Telefon und Internet ummelden: 20- 70 Euro je nach Anbieter.
  • Strom, Gas und Öl ummelden: eventuell nur bei Tarif- oder Anbieterwechsel.
  • Nachsendeauftrag der Post: 19,90 Euro für 6 Monate, 26,90 für 12 Monate, 34,90 für 24 Monate.

Wohnsitz persönlich oder online ummelden?

In der Regel müssen Sie persönlich erscheinen und sich unter Vorlage Ihres Personalausweises ummelden. Online ummelden können Sie sich aktuell nur in Bayern, indem Sie einen Bevollmächtigten beauftragen, der sich für Sie ummeldet. Selbst in diesen Fällen müssen Sie sowieso persönlich auf dem Amt erscheinen, damit Ihre neue Adresse in den Personalausweis eingetragen werden kann.

Kann man sich von einem Dritten ummelden lassen?

Ja, Dritte dürfen stellvertretend Ihre Ummeldung übernehmen, wenn Sie Ihnen eine eigenhändig unterzeichnete schriftliche Vollmacht mitgeben.

Was gehört in die Wohnungsgeberbestätigung?

In der Wohnungsgeberbestätigung gehören Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen aller neuen Bewohner und die Information, ob die genannten Personen ein- oder ausziehen.

Wie muss ich meinen Hund ummelden nach dem Umzug?

Beim Umzug innerhalb einer Gemeinde müssen Sie Hund lediglich ummelden. Welche Behörde dafür zuständig ist, lesen Sie auf Ihrem letzten Hundesteuerbescheid nach. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Vierbeiner erst am alten Wohnort abmelden und in der neuen Gemeinde wieder anmelden.

Wann muss ich meinen Umzug beim Einwohnermeldeamt melden?

Wechseln Sie Ihren Wohnort, müssen Sie sich binnen 14 Tagen beim örtlichen Einwohnermeldeamt melden. Mancherorts heißt diese Behörde Bürgeramt oder Bürgerbüro. Auch wenn der Umzug viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie sich rechtzeitig um die Ummeldung kümmern. Die Meldebehörde kann ein Ordnungsgeld verhängen, falls Sie sich zu spät ummelden. Die Frist beginnt mit dem Einzug in die Wohnung, häufig handelt es sich dabei um das Gültigkeitsdatum des Mietvertrags. Die Ummeldung bereits vor dem Umzug ist nicht möglich.

Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht:

  • Sie brauchen sich nicht umzumelden, wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und nur vorübergehend woanders wohnen. Liegt die Dauer dieses Aufenthaltes unter sechs Monaten, ist keine Ummeldung nötig.
  • Leben Sie normalerweise im Ausland, ist die Aufenthaltsdauer im Inland ohne Anmeldung auf drei Monate verkürzt. Bei einem längeren Urlaub in der alten Heimat müssen Sie sich daher anmelden, sofern Sie für mehr als drei Monate bleiben.

Was braucht man zum Ummelden?

Um sich nach dem Umzug umzumelden, bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Dokumente mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • Anmeldeformular
  • Bestätigung des Vermieters / Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus)
  • Gegebenenfalls eine Personenstandsurkunde wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde bei erstmaliger Anmeldung
  • Bei mehreren Wohnungen das entsprechende Beiblatt zur Anmeldung.
Für eine Ummeldung setzt die Meldebehörde ein persönliches Erscheinen voraus. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich durch eine andere Person vertreten zu lassen. Schreiben Sie dafür eine Vollmacht und setzen Sie Ihre Unterschrift darunter. Die Vollmacht enthält sowohl Ihre persönlichen Angaben als auch die des Bevollmächtigten (Name, Geburtsdatum und Anschrift). Vergessen Sie nicht, das Anmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung?

Ziehen Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um, melden Sie sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt um. Ziehen Sie allerdings an einen anderen Wohnort, nehmen Sie eine Anmeldung vor. Im Prinzip gibt es dabei aber keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf die Formalitäten. Eine Abmeldung wiederum ist nur dann erforderlich, wenn Sie dauerhaft ins Ausland umziehen und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Was passiert, wenn ich zwischen zwei Mietverhältnissen bei Freunden unterkomme?

Manchmal ist der Mietvertrag der alten Wohnung schon abgelaufen, die neue Bleibe aber noch nicht bezugsfertig. Wohnen Sie für ein paar Monate bei Freunden im Gästezimmer oder surfen Sie von Couch zu Couch, brauchen Sie sich nicht jedes Mal aufs Neue umzumelden. Wie das Meldegesetz besagt, ist eine Anmeldung erst bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten vorgeschrieben.

Kfz ummelden bei Umzug innerhalb von einer Stadt?

Sofern Sie von einem Zulassungsbezirk in einen anderen umziehen, steht die Kfz-Ummeldung an. Die Ummeldung lässt sich bequem über das Online-Portal der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie haben die Wahl, entweder neue Kennzeichen (plus einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I) zu beantragen oder die alten Kennzeichen zu behalten. Wenn Sie Ihr bisheriges Nummernschild mitnehmen, ist der Zulassungsbescheinigung Teil I zu aktualisieren. Bei einem Umzug innerhalb Ihres Zulassungsbezirks ist ebenfalls eine Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I notwendig. Mitunter bietet das Bürgeramt diese Leistung an, sodass Sie alles Notwendige mit einem Termin erledigen können.

Strom, Gas und Internet ummelden vor dem Umzug?

Ihren Strom- und Gasvertrag können Sie in der Regel zur neuen Wohnung mitnehmen. Bei den meisten Anbietern ist die Änderung der Anschrift im Kundenportal online möglich, auch schon vor dem eigentlichen Umzugstag. Notieren Sie sich am Tag des Auszugs den Zählerstand und teilen Sie die Daten dem Anbieter mit. Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei Ihrem Telefon- und Internetanbieter, damit Sie nicht erst lange auf den neuen Anschluss zu warten brauchen. Meist dauert die Bearbeitung rund vier Wochen. Bei der Ummeldung können Sie Ihren gewünschten Schaltungstermin angeben.

SKG Bank Teaser

Unser Umzugspartner:

EON Teaser