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Umzug Ummelden

Ummelden nach dem Umzug

Sobald Sie in Ihrem neuen Zuhause angekommen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz ummelden sowie diversen Institutionen und Behörden Ihre neue Adresse mitteilen. In einigen Fällen geht das inzwischen online. Einen praktischen Überblick erhalten Sie von Umzugspreisvergleich.

Inhaltsverzeichnis

  1. Checkliste Ummelden: Wem muss ich meinen Umzug melden?
  2. Folgende Ummeldungen könnten für Sie noch relevant sein
  3. Ummelden – Fragen und Antworten (FAQ)

Checkliste ummelden: Wem muss ich meinen Umzug melden?

  • Einwohnermeldeamt: Alle Einwohner Deutschlands sind verpflichtet, ihren Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anzumelden. Beachten Sie die Ummeldefrist: Maximal zwei Wochen nach dem Umzug haben Sie Zeit für die Ummeldung. Wird die Frist deutlich überschritten, kann das Einwohnermeldeamt bis zu 500 Euro Ordnungsgeld verhängen. Für das Anmelden Ihres neuen Wohnsitzes brauchen Sie einen gültigen Personalausweis. Als Mieter benötigen Sie seit 01.11.2015 zusätzlich eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Ihnen Ihr Wohnungsgeber, beispielsweise Ihr Vermieter oder die Verwaltungsgesellschaft der Wohnung, ausstellt.
    Mehr zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Zweitwohnsitz anmelden: Wer einen Nebenwohnsitz benötigt, zum Beispiel, weil er einen Job fernab der Familie angenommen hat, muss ihn rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde anmelden. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Einige Gemeinden erheben jedoch eine Zweitwohnsitzsteuer. Diese orientiert sich prozentual an der Höhe der Nettokaltmiete und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich bemessen.
    Mehr zur Anmeldung eines Zweitwohnsitz
  • Finanzamt: Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sollten Sie Ihr bisheriges Finanzamt darüber informieren und ihm die neue Adresse und Ihre Steuernummer mitteilen. So ermöglichen Sie einen nahtlosen Übergang vom einen zum anderen Finanzamt. Ist nach dem Umzug immer noch dasselbe Finanzamt für Sie zuständig, reicht es, wenn sie ihm die neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung zukommen lassen.
  • Agentur für Arbeit: Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit um, wenn Sie Leistungen beziehen. Ihre Akte wird dann automatisch an die neue zuständige Dienststelle weitergeleitet.
  • Kfz ummelden: Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, muss auch dieses beim Umzug ummelden, damit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert werden können. Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortes müssen Sie nur Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über den neuen Wohnsitz informieren und Ihre neue Anschrift bei der Kfz-Zulassungsstelle in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen lassen. Wenn Sie allerdings in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie für die Ummeldung in der Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Kauf eines neuen Nummernschildes ist nicht nötig, denn seit dem 01. Januar 2015 dürfen Kfz-Fahrer bei einem bundesweiten Umzug ihr bisheriges Kennzeichen behalten.
    Mehr zu Kfz-Ummeldung
  • Banken und Sparkassen: Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob sie einen Umzugsservice anbietet und besprechen Sie sich mit Ihrem zuständigen Berater. In der Regel ist mit einem Umzug nicht zwangsläufig ein neues Bankkonto erforderlich.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Jeder Haushalt muss einmal im Monat einen Rundfunkbeitrag entrichten, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Rundfunkgeräte im Haushalt. Auf der Webseite rundfunkbeitrag.de können Sie sich im Falle eines Umzugs online ummelden. Wer zum ersten Mal einen eigenen Haushalt gründet, muss sich dort neu anmelden.
    Mehr zur Ummeldung des Rundfunkbeitrags
  • Nachsendeauftrag Deutsche Post: Mit einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post werden alle Brief- und Paketsendungen an Ihre neue Adresse weitergeleitet. Dies können Sie online für einen Zeitraum von sechs, zwölf oder 24 Monaten beantragen. Planen Sie jedoch einen Vorlauf von mindestens fünf Tagen ein.
    Mehr zum Nachsendeauftrag bei der deutschen Post
  • Versorgungsbetriebe (Gas, Wasser, Strom): Bevor Sie umziehen, sollten Sie Ihre Versorgungsbetriebe für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme informieren. Falls Sie weiterhin Kunde bei diesen Betrieben bleiben möchten, müssen Sie ihnen lediglich die neue Adresse und den Umzugstermin mitteilen. Wenn Sie die Anbieter wechseln möchten, sollten Sie die bisherigen Verträge rechtzeitig kündigen. Hier sind Kündigungsfristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten üblich. So vermeiden Sie, nach dem Auszug für den Verbrauch des Nachmieters zu zahlen. Anschließend können Sie Verträge mit neuen Versorgungsbetrieben abschließen.
    Mehr über die Ummeldung bei Versorgungsbetrieben
  • Telefon und Internet: Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Ummelden Ihres Telefon- und Internetanschlusses. So stellen Sie sicher, dass Sie am neuen Wohnort gleich erreichbar sind.
    Mehr über Telefon und Internet ummelden
  • Kindergarten und Schule: Wer Kinder hat, sollte sich vor dem Umzug rechtzeitig um den Kindergarten- bzw. Schulwechsel des Nachwuchses kümmern. Planen Sie etwas Zeit ein, um eine passende Institution zu finden. Freie Kindergartenplätze sind vielerorts Mangelware und Schulen müssen nicht jeden Schüler aufnehmen. Doch als Elternteil sind Sie dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind seine Schulpflicht ohne Unterbrechung erfüllen kann.
  • Hundesteuer: Hundebesitzer sollten daran denken, ihren Vierbeiner umzumelden. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss der zuständigen Behörde lediglich die neue Adresse mitteilen. Ziehen Sie allerdings in eine andere Gemeinde, gilt es, den Hund in der bisherigen Gemeinde ab- und in der neuen anzumelden. In der Regel ist hierfür das Finanzamt, manchmal auch das Einwohnermeldeamt zuständig. Beachten Sie, dass sich bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinweg der Steuerbetrag ändern kann. Dieser wird von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich kalkuliert.

Denken Sie auch an diese Ummeldungen:

  • Arbeitgeber
  • Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt etc.)
  • Versicherungen (Hausrat-, Renten-, Kranken-, Unfall-, Zusatzversicherung etc.)
  • Bausparkasse
  • Kindergarten, Kindergeldstelle
  • Krankenkasse
  • Mobilfunkanbieter
  • Verlage (Zeitungs-Abo)
  • Schule oder Hochschule
  • Online-Shops und Online-Dienste

Ummelden Fragen und Antworten (FAQ)

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