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Planung & Tipps

Einwohnermeldeamt

Ummelden im Einwohnermeldeamt

Beim Einwohnermeldeamt können Sie sich sieben Tage vor und bis zu drei Wochen nach Ihrem Umzug ab- bzw. ummelden. Ziehen Sie innerhalb eines Ortes um, so genügt eine Ummeldung. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen von Bundesland zu Bundesland und bringen Sie zur Ab-, An- oder Ummeldung unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren neuen Mietvertrag mit. Worauf sie achten müssen, hat Umzugspreisvergleich für Sie zusammengestellt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Persönliches Erscheinen zur Ummeldung
  2. Tipp von Umzugsauktion
  3. Wenn Sie sich nicht persönlich ummelden können: Vollmacht ausstellen
  4. Fristen einhalten

1. Persönliches Erscheinen zur Ummeldung

Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie auch im Online-Zeitalter noch persönlich erscheinen, da die neue Adresse sofort auf Ihrem Personalausweis eingetragen wird. Die meisten Rathäuser sind jedoch zwischenzeitlich online sehr gut aufgestellt und bieten die erforderlichen Meldeformulare für eine An- bzw. Ummeldung zum Download an. So sehen Sie bereits im Vorfeld, was Sie beachten und gegebenenfalls mitbringen müssen. Einige Gemeinden informieren darüber hinaus nach der Anmeldung am neuen Wohnort die „alte“ Gemeinde und Sie sparen sich diesen Behördengang. Eine Abmeldung ist in der Regel nur dann notwendig, wenn Sie von einem Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz oder ins Ausland umziehen. Auf den Webseiten der Einwohnermeldeämter finden Sie die Öffnungszeiten.

2. Tipp von Umzugsauktion:

Wenn Sie früh morgens da sind, müssen Sie in der Regel nicht so lange warten. In manchen Städten kann man sich auch vorab online einen Termin reservieren.

3. Wenn Sie sich nicht persönlich ummelden können: Vollmacht ausstellen

Wenn Sie es selbst nicht fristgerecht zur Ummeldung schaffen, können Sie grundsätzlich einen Vertreter zum Einwohnermeldeamt schicken. Geben Sie Ihrem Bevollmächtigten Ihren Personalausweis mit und stellen Sie ihm eine schriftliche Vollmacht aus, dass er in Ihrem Auftrag handelt. Einige Bundesländer fordern eine beglaubigte Vollmacht, informieren Sie sich daher entsprechend vorab.

4. Fristen einhalten

Für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gelten wie bei den meisten Behördenangelegenheiten feste Fristen. Bei einem Umzug an einen anderen Ort müssen Sie sich in der Regel binnen einer Woche nach dem Umzug umgemeldet haben. Jedoch sind diese Fristen ortsabhängig und einige Städte bzw. Gemeinden kulanter (bis zu drei Wochen). Halten Sie sich nicht an die vom Wohnort vorgegebene Frist, drohen empfindliche Bußgelder. Diese unterliegen keinen festen Regeln, sondern werden von den zuständigen Einwohnermeldeämtern individuell festgelegt. Melden Sie sich daher zuerst beim Einwohnermeldeamt bevor Sie weitere Behörden wie Finanzamt oder Kfz-Zulassungsstelle über Ihren Umzug informieren und Ihr Auto ummelden.

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