Ummelden im Einwohnermeldeamt Beim Einwohnermeldeamt können Sie sich sieben Tage vor und bis zu drei Wochen nach Ihrem Umzug ab- bzw. ummelden. Ziehen Sie innerhalb eines Ortes um, so genügt eine Ummeldung. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Fristen von Bundesland zu Bundesland und bringen Sie zur Ab-, An- oder Ummeldung unbedingt Ihren Personalausweis und Ihren … Einwohnermeldeamt weiterlesen
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