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Planung & Tipps

Rundfunkbeitrag

RUNDFUNKBEITRAG (GEZ) UMMELDEN

Seit die GEZ-Gebühr in den Rundfunkbeitrag umgewandelt wurden, ist jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet, auch wenn die Bewohner weder fernsehen noch Radio hören. Bei einem Umzug müssen Sie sich ummelden oder neu anmelden, wenn Sie bislang noch nicht gemeldet waren. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber von Umzugspreisvergleich.

Inhaltsverzeichnis

  1. GEZ-Gebühr seit 2013 Pflicht für alle Haushalte
  2. Entlastung für Familien und WGs
  3. Rundfunkbeitrag anmelden
  4. Rundfunkbeitrag ummelden
  5. Rundfunkbeitrag abmelden
  6. Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag
  7. Doppelter Rundfunkbeitrag bei Ummeldung zur Monatsmitte?

1. GEZ-Gebühr seit 2013 Pflicht für alle Haushalte

Unabhängig davon, ob Sie Medien wie Fernsehen oder Radio nutzen, wird der Rundfunkbeitrag seit 2013 pro Haushalt pauschal fällig. Seitdem übermitteln die Einwohnermeldeämter alle An- und Abmeldungen von Wohnsitzen an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, der die GEZ damit abgelöst hat. Schwarzsehern wird es damit deutlich schwerer gemacht als früher. Der Rundfunkbeitrag wurde zum 01. August 2021 auf 18,36 Euro erhöht.

2. Entlastung für Familien und WGs

Durch den neuen Rundfunkbeitrag sind die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der genutzten Empfangsgeräte irrelevant. Auch die Radios in den privaten Fahrzeugen aller Bewohner sind pauschal abgedeckt. Für beruflich genutzte Fahrzeuge von Selbstständigen fällt hingegen ein Beitrag von monatlich 6,12 Euro an. Ebenfalls beitragspflichtig sind Ferien- und Zweitwohnungen. Die Rundfunkgebühren werden dann quartalsweise fällig, können aber auch halbjährlich oder jährlich abgebucht werden, wenn Sie dies wünschen.

3. Rundfunkbeitrag anmelden

Sie müssen sich bei der GEZ selbst anmelden, wenn Sie das erste Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Auf der Webseite rundfunkbeitrag.de finden Sie unter dem Punkt „Schnellzugriff“ hierzu das notwendige, das Sie online ausfüllen und übermitteln bzw. ausdrucken und per Post versenden können. Wenn Sie sich für den Postweg entscheiden, empfiehlt Umzugspreisvergleich hierfür den Versand per Einschreiben.

4. Rundfunkbeitrag ummelden

Bei der GEZ können Sie sich einfach online ummelden, wenn Sie bereits vor Ihrem Umzug gemeldet waren. Auch hierzu finden Sie auf der Webseite unter dem Punkt „Schnellzugriff“ das entsprechende Online-Formular, das Sie alternativ auch ausdrucken und per Post (Einschreiben) versenden können.

5. Rundfunkbeitrag abmelden

Grundsätzlich ist es ohne triftigen Grund nicht möglich, sich von der GEZ abzumelden. Der Beitrag wird auch dann fällig, wenn Sie keinen Fernseher oder sonstige Empfangsgeräte besitzen. Ausnahme: Sie ziehen in einen gemeinsamen Haushalt. Wenn Sie mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung oder in eine WG ziehen, fällt nur noch ein gemeinsamer Rundfunkbeitrag an. Auch wenn Sie beispielsweise einen Seniorenumzug durchführen und in ein vollstationäres Pflegeheim ziehen, können Sie sich von der GEZ abmelden. In diesem Fall können Sie Ihre alte Wohnung von den Rundfunkgebühren abmelden.

Das entsprechende Formular finden Sie über „Schnellzugriff“ auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de. Die Kündigung können Sie allerdings ausschließlich mit der Post versenden, wählen Sie hierzu ebenfalls ein Einschreiben.

6. Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von monatlich 6,12 Euro können Rentner mit dem Merkzeichen „RF“ und Menschen mit Behinderung beantragen. Hierzu zählen sehbehinderte Menschen ab einem Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent, Gehörlose und andere Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von mindestens 80 Prozent. Vom Rundfunkbeitrag können sich taubblinde Menschen und Empfänger von Ausbildungsförderungen (z. B. BAföG, BAB) oder Sozialleistungen (z. B. ALG II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen) komplett befreien lassen.

7. Doppelter Rundfunkbeitrag bei Ummeldung zur Monatsmitte?

In der Regel müssen Sie den Rundfunkbeitrag nicht zwei Mal zahlen, wenn Sie zur Monatsmitte umziehen und Ihren Wohnort ummelden. Die Abbuchung des Rundfunkbeitrags findet zu einem festen Zeitpunkt statt. Ob Sie zu diesem Zeitpunkt noch in der alten oder in der neuen Wohnung wohnen, ist hierfür unerheblich. Zudem findet ein so genannter Meldedatenabgleich statt. Einwohnermeldeämter übermitteln die Meldedaten an den Beitragsservice. So erfährt die GEZ Behörde von Ihrem Umzug, selbst wenn Sie vergessen, den Rundfunkbeitrag umzumelden.

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