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Zweitwohnsitz

Zweitwohnsitz anmelden – So geht’s

Ein Traumjob fernab der Familie oder ein WG-Zimmer am Studienort – es gibt viele Gründe, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Wie das geht und was Sie aufgrund des Nebenwohnsitzes bei der Steuererklärung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?
  2. Wann muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?
  3. Wie funktioniert die Anmeldung des Nebenwohnsitzes?
  4. Anmeldegebühr: Wie viel kostet die Anmeldung der Zweitwohnung?
  5. Was gilt als Haupt- und was als Nebenwohnsitz?
  6. Kosten für doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen
  7. Welche Kosten kann ich abschreiben?
  8. Was hat es mit der Zweitwohnsitzsteuer auf sich?
  9. Wer von der Zweitwohnsitzsteuer befreit ist
  10. Welches Finanzamt ist zuständig?
  11. Zweitwohnsitz – Fragen und Antworten (FAQ)

1. Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?

Alle Personen, die neben dem Hauptwohnsitz eine zweite Wohnstätte beziehen, müssen im Einwohnermeldeamt des jeweiligen Ortes ihren Zweitwohnsitz anmelden. Das gilt auch für Ferienwohnungen und -häuser, die zur privaten Nutzung gedacht sind.

2. Wann muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?

Die Anmeldung erfolgt, wie auch beim Ummelden nach einem Umzug, im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro. In Deutschland gibt es eine Meldepflicht – wer sich nicht oder zu spät meldet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Das Bundesmeldegesetz schreibt seit dem 01.11.2015 für die Anmeldung des Haupt- und Zweitwohnsitzes eine Frist von maximal 14 Tagen nach dem Umzug vor. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin in der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde. Die Adressen und Kontaktdaten der zuständigen Meldebehörde finden Sie im Internet. Oft können Sie auf der jeweiligen Webseite auch direkt einen Termin vereinbaren.

Achtung: Ihr Kraftfahrzeug darf ausschließlich am Erstwohnsitz gemeldet sein, auch wenn Sie es hauptsächlich an Ihrem Nebenwohnsitz nutzen.

3. Wie funktioniert die Anmeldung des Nebenwohnsitz

Für die Anmeldung des Nebenwohnsitzes benötigen Sie einen Meldeschein, den Sie selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Das Formular fragt unter anderem die Adresse Ihres Haupt- und Nebenwohnsitzes sowie das Einzugsdatum ab. Sie erhalten den Meldeschein online oder direkt vor Ort in der Meldebehörde.

Zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes müssen Sie in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefüllter Meldeschein
  • Als Mieter: Vermieterbescheinigung (Seit 1.11.2015 Pflicht, um Scheinanmeldungen zu erschweren. Der Vermieter bescheinigt das genaue Einzugsdatum sowie die Adressen und Kontaktdaten beider Parteien.)
  • Als Elternteil: Geburtsurkunde der Kinder
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil

4. Anmeldegebühr: Wie viel kostet die Anmeldung der Zweitwohnung?

Den Zweitwohnsitz anzumelden, ist in vielen deutschen Regionen kostenlos. Einige Gemeinden erheben eine geringe Gebühr für die Anmeldung. Mehr als zehn Euro müssen Sie dafür in der Regel nicht einplanen.

5. Was gilt als Haupt- und was als Nebenwohnsitz?

Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz wirkt sich erheblich auf die steuerlichen Abschreibungen aus, die Sie für die doppelte Haushaltsführung geltend machen können. Laut Bundesmeldegesetz gilt als Hauptwohnsitz die Wohnung, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Zweitwohnsitz ist demnach jede weitere Wohnung, die nicht die Hauptwohnung ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Verheiratete Arbeitnehmer haben Ihren Lebensmittelpunkt bei der Familie
    Sie haben einen Job in einer weiter entfernten Stadt angenommen und beziehen dort eine Wohnung, Ihr Ehepartner lebt jedoch weiterhin am ursprünglichen Wohnsitz. Unter der Woche wohnen Sie in der neuen Wohnung und an den Wochenenden sowie an Ihren freien Tagen bei Ihrer Familie.
    Obwohl Sie sich überwiegend am Arbeitsort aufhalten, wird das Finanzamt in den meisten Fällen den partnerschaftlichen Haushalt als Hauptwohnsitz anerkennen. Die Behörden sehen Ihren Lebensmittelpunkt bei der Familie, wenn Sie sich aktiv am Haushalt beteiligen und an diesem Wohnort die meisten sozialen Kontakte pflegen.
  • Unverheiratete Arbeitnehmer
    Wenn Sie unverheiratet sind, müssen Sie nachweisen, dass Ihr Lebensmittelpunkt nicht der Nebenwohnsitz ist. Bei der Einschätzung ziehen die Behörden unter anderem die Aufenthaltsdauer, soziale Bindungen sowie die Größe und Ausstattung der Arbeitswohnung heran. Steuerlich geltend machen können Sie den Zweitwohnsitz nur, wenn Sie mehr als zehn Prozent der laufenden Kosten am Hauptwohnsitz zahlen. Dokumentieren Sie regelmäßige Heimfahrten in einem Fahrtenbuch. Zudem kann es vorteilhaft sein, wenn sie Sie Nachweise über soziale Bindungen am Erstwohnsitz vorbringen können, beispielsweise Mitgliedschaften in Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen.
  • Volljährige Studenten
    Für volljährige Studenten ist die Unterscheidung von Erst- und Zeitwohnsitz ähnlich schwierig wie für Arbeitnehmer. Auch hier entscheidet Ihre finanzielle Mitwirkung am ursprünglichen Haushalt, ob dieser als Hauptwohnsitz angesehen werden kann. Wohnen Sie kostenlos bei Ihren Eltern und ist der Studienort mehrere hundert Kilometer von diesem entfernt, kann es mitunter schwer werden, den Studienwohnsitz als Nebenwohnsitz geltend zu machen.
  • Minderjährige
    Bei Minderjährigen mit doppelter Haushaltsführung ist die Unterscheidung einfacher. Der Erstwohnsitz ist grundsätzlich der Wohnsitz der Erziehungsberechtigten. Leben die Eltern getrennt, liegt der Hauptwohnsitz des Kindes bei dem Elternteil, bei dem es die meiste Zeit verbringt.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Welchen Wohnsitz das Finanzamt als Erst- bzw. Zweitwohnsitz akzeptiert, ist vom Einzelfall abhängig.

6. Kosten für doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen

Wie vorher beschrieben, können Sie die Kosten für Ihre Zweitwohnung nur dann steuerlich geltend machen, wenn das Finanzamt diese Wohnung als Zweitwohnsitz anerkennt. Zusammengefasst müssen für die steuerliche Anerkennung der Zweitwohnung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr Erstwohnsitz liegt unzumutbar weit vom Arbeitsort entfernt, sodass Sie eine Zweitwohnung in Arbeitsnähe benötigen. Der Zweitwohnsitz darf dabei seit 2014 höchstens halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt liegen wie die Erstwohnung.
  • Ihr Lebensmittelpunkt ist nicht Ihr Zweitwohnsitz. Um dies zu beurteilen, ziehen Finanzbeamte folgende Kriterien heran: Ausstattung und Größe der Wohnung, voraussichtliche Dauer der auswärtigen Beschäftigung, Länge und Häufigkeit der Aufenthalte, soziale Kontakte zu Familie und Freunden.
  • Sie zahlen mindestens zehn Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Erstwohnsitz.

7. Welche Kosten kann ich für die doppelte Haushaltsführung steuerlich abschreiben?

Ebenso wie Umzugskosten von der Steuer absetzbar sind, können Sie auch die Ausgaben für Ihren Nebenwohnsitz steurlich geltend machen. Erkennt das Finanzamt Ihre Nebenwohnung als Zweitwohnsitz an, können Sie einen Teil der Nebenwohnungskosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Seit 2014 dürfen Mieter und Käufer einer Zweitwohnung maximal 1.000 Euro pro Monat geltend machen.

Diese Ausgaben lassen sich für Ihre Zweitwohnung steuerlich abschreiben

  • Miete und Nebenkosten
  • Kfz-Stellplatzkosten
  • Kosten für Sondernutzungen, beispielsweise für die Gartenpflege
  • Reinigungskosten für Treppenhaus und Keller
  • Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Schornsteinfeger
  • Rundfunkgebühren
  • Zweitwohnungssteuer
  • Maklerkosten und Kosten für das Schalten von Wohnungsgesuchen
  • Umzugskosten
  • Renovierungskosten
  • Kosten für die Heimfahrt
  • Kosten für unverzichtbare Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Küche und Tisch
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Kosten für Verpflegungsmehraufwand

Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs von 2019 (Aktenzeichen VI R 18/17) sind Kosten für unverzichtbare Einrichtungsgegenstände in vollem Umfang absetzbar – zusätzlich zur Höchstbegrenzung von 1.000 Euro.

Beim Verpflegungsmehraufwand gilt: In den ersten drei Monaten können Sie für jeden Tag, an dem Sie sich an Ihrem Zweitwohnsitz befinden, pauschal 24 Euro (ab 2020 sind es 28 Euro) als Werbungskosten für Ihre Verpflegung ansetzen.

Käufer einer Zweitwohnung können zusätzlich die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten und die Kredit-Zinsen für den Wohnungskauf steuerlich geltend machen.

8. Was hat es mit der Zweitwohnsitzsteuer auf sich?

Kommunen erhalten für jeden Erstwohnsitz in ihrer Gemeinde einen Steuerausgleich. Dieser Steuerausgleich entfällt jedoch bei den Zweitwohnsitzen. Da auch Bewohner eines Zweitwohnsitzes öffentliche Einrichtungen des Ortes nutzen, wie beispielsweise Bibliotheken oder Schwimmbäder, und die Kommunen diese Einrichtungen instand halten müssen, erheben einige Städte und Gemeinden eine sogenannte Zweitwohnsitzsteuer oder Zweitwohnungssteuer.

Zweitwohnsitzsteuer in den 15 größten Städten Deutschlands:

StadtZweitwohnsitzsteuer in % der jährlichen Nettokaltmiete
Berlin15 %
Bremen12 %
Dortmund12 %
Dresden10 %
Düsseldorf0 %
Duisburg12 %
Essen10 %
Frankfurt/ Main10 %
Hamburg8 %
Hannover10 %
Köln10 %
Leipzig16 %
München9 %
Nürnberg10 %
Stuttgart10 %

Grundsätzlich ist die Jahresnettokaltmiete die Berechnungsgrundlage dieser Steuer. Es ist jedoch den Städten überlassen, wie viel Prozent der Jahresnettokaltmiete sie als Zweitwohnungssteuer einfordern. Wer seine Zweitwohnung nicht anmeldet und die Zweitwohnsitzsteuer hinterzieht, riskiert gemäß § 370 der Abgabenordnung ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

9. Wer von der Zweitwohnsitzsteuer befreit ist

Wenn die Kommune Ihres Nebenwohnsitzes eine Zweitwohnsitzsteuer verlangt, kommen Sie in der Regel nicht umhin, diese zu zahlen. Doch einige Personengruppen sind von dieser Steuer ausgeschlossen. Dazu zählen

  • Berufspendler mit Zweitwohnung am Arbeitsort, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben;
  • Menschen, die ein Zimmer in einem Hotel oder in einer Gemeinschaftsunterkunft wie einem Alten- oder Pflegeheim bewohnen;
  • Personen unter 16 Jahren.

In Bayern sind Geringverdiener mit Jahreseinkünften bis zu 25.000 Euro ebenfalls von dieser Steuer befreit.

10. Doppelte Haushaltsführung: Welches Finanzamt ist zuständig?

Wer aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung hat, kann bestimmte Aufwendungen steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Welches Finanzamt das richtige ist, hängt davon ab, ob Sie verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder nicht. Wenn Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft sind, ist das Finanzamt des Wohnortes Ihrer Familie für Sie zuständig. Sind Sie ledig, müssen Sie sich an das Amt des Wohnorts wenden, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Das könnte gegebenenfalls auch das Finanzamt Ihres Zweitwohnsitzes sein.

ZWEITWOHNSITZ - FRAGEN UND ANTWORTEN (FAQ)

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