Für Sie als Mieter
- Sie müssen keine Kautionszahlung leisten.
- Da Sie kein Bargeld hinterlegen, bleiben Sie finanziell liquide.
- Sie unterliegen keiner Vertragslaufzeit.
- Sie sind von Banken unabhängig und müssen kein Kautionskonto eröffnen.
- Ihre Kreditlinie wird nicht belastet.
- Sie müssen keine Sicherheiten hinterlegen.
- Die Abwicklung ist schnell und unkompliziert.
Für Ihren Vermieter
- Kein aufwändiges Anlegen eines entsprechenden Bankkontos.
- Einfach, schnell und sicher.
- Die Versicherung übernimmt die Bonitätsprüfung des Mieters.
- Die Bürgschaftsurkunde der Versicherung liegt in wenigen Tagen vor.
- Weniger Verwaltungsaufwand, da keine Zins- und Steuerabrechnung notwendig ist.
- Auszahlung unmittelbar nach einer Anforderung.
- Sowohl Privatmieter als auch Gewerbetreibende können eine Mietkautionsversicherung beantragen. Lediglich Vereine und Firmen der Rechtsform Ltd. (Limited) sind hiervon ausgenommen.
- Für Privatpersonen gelten dabei die Bestimmungen des BGB, die die Höhe der Mietkaution, die Zahlungsregelung bei Ratenzahlungen und die Anlage der Mietkaution regeln.
- Bei Gewerbetreibenden gelten hingegen die Vereinbarungen im Mietvertrag, durch die eine höhere Kaution (in der Regel sechs Nettokaltmieten) oder die Nichtverzinsung der Kaution vereinbart werden kann.Darüber hinaus kann es bei gewerblichen Vermietungen sein, dass die Kautionszahlung bereits bei Abschluss des Mietvertrages zu leisten ist.
- Beim Abschluss einer Mietkautionsversicherung müssen Sie aufgrund der unterschiedlichen Regelungen angeben, ob Sie privater oder gewerblicher Vermieter sind.

Elke Neudörffer
Umzugsberater
- E-Mail:
- elke.neudoerffer@umzugsauktion.de
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